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Aufgrund der drohenden Unterversorgung im Bereich der Kinderheilkunde (Pädiatrie) haben sich der Landkreis Limburg-Weilburg und die Stadt Limburg entschlossen, die Einrichtung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) finanziell zu unterstützen, auch wenn die Zuständigkeit in dieser Frage bei der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) liegt. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Leistung, die nur möglich ist, weil Landkreis und Stadt über ausgeglichene Haushalte verfügen.

Der Kreisausschuss des Landkreises Limburg-Weilburg hat am 14. August 2024 die Bezuschussung von Medizinischen Versorgungszentren im Bereich der Kinderheilkunde mit insgesamt 300.000 Euro für die Dauer von drei Jahren beschlossen. Davon entfallen jeweils 150.000 Euro auf das MVZ Weilburg – Niederlassung pädiatrisches Zentrum Limburg-Weilburg – und auf das MVZ medicum.mittelhessen. Am 16. August 2024 wurden die beiden Förderbescheide durch die Kreisverwaltung erteilt. Grundlagen für diesen Beschluss waren das ebenfalls durch den Kreisausschuss beschlossene Förderprogramm „Gesundheitliche Versorgung im Landkreis Limburg-Weilburg“ und der entsprechende Förderaufruf „Pädiatrie“ vom 13. Juni 2024. „Mit dieser Maßnahme wollen wir als Landkreis einer medizinischen Unterversorgung von Kindern entgegenwirken“, betont Landrat Michael Köberle.



„Gemeinsam mit dem Landkreis unterstützen wir als Stadt mit Steuergeldern die Ansiedlung von Kinderärzten und springen damit in die Bresche für die zuständige KV Hessen und das Land. Das kann, wie im Bereich der Kinderärzte, nur punktuell geschehen und es wird dringend Zeit, dass sich dieser nicht nur auf Limburg begrenzten Problematik von den zuständigen Stellen angenommen wird“, verdeutlicht der Limburger Bürgermeister Dr. Marius Hahn. Die Politik und die Verwaltung hatten sich zügig des völlig neuen Themas angenommen und eine Förderrichtlinie beschlossen, um einen klaren Rahmen vorzugeben. Auch bei der Stadt sind wie beim Landkreis zwei Anträge auf eine finanzielle Unterstützung von MVZ eingegangen.

Die Förderung der Stadt unterscheidet sich etwas von der des Kreises. Gefördert werden nach der Richtlinie die Ansiedlung von Ärztinnen und Ärzten mit einem Investitionskostenzuschuss in Höhe von pro Antrag maximal 50.000 Euro und einem zinslosen Darlehen in Höhe von maximal 100.000 Euro. Das Darlehen ist nach Ablauf von fünf Jahren in Raten zurückzuzahlen. Nach der Förderrichtlinie besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung.

Die Ausgaben der Stadt bei der Förderung von zwei Anträgen summieren sich auf Zuschüsse in Höhe von 100.000 Euro sowie auf Darlehen in Höhe von 200.000 Euro. Die finanziellen Mittel stehen im Haushalt der Stadt noch nicht zur Verfügung, sondern müssen erst noch von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden. „Auch wenn wir nicht zuständig sind, was uns in früheren Fällen auch immer wieder attestiert wurde, sehen wir die Notwendigkeit, zur Aufrechterhaltung der medizinischen Versorgung und damit für unseren Nachwuchs und deren Eltern in der Stadt aktiv zu werden“, verdeutlicht Hahn. Das ist nach seiner Einschätzung auch eine Unterstützung der Nachbarkommunen in Hessen und Rheinland-Pfalz, denn die bisher und künftig von den Kinderärzten mit Sitz in Limburg versorgten und betreuten Kinder kommen auch aus dem Umland. (Quelle Stadt Limburg)