Omikron-Impfungen im Impfzentrum Limburg-Weilburg
Angesichts der sich jetzt anbahnenden Omikron-Welle bittet die Leitung des Impfzentrums Limburg-Weilburg, alle nicht geimpften- beziehungsweise nicht geboosterten Bürgerinnen und Bürger, sich gegen das Corona-Virus impfen zu lassen. Die Impfungen im Impfzentrum Limburg-Weilburg richten sich nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Bundes (STIKO) und werden bei Bedarf, entsprechend neu lautender STIKO-Empfehlungen, auch kurzfristig angepasst.
Die STIKO geht in der neu beschlossenen 22. Aktualisierung der Covid-19-Impfempfehlung davon aus, dass besonders Personen, die während der seit Dezember 2021 laufenden Omikron-Welle noch keine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, von einer Auffrischimpfung mit einem Omikron-adaptierten Impfstoff profitieren, da diese Personen eine weniger breite Immunantwort hinsichtlich varianter Oberflächenproteine der Omikron-Variante besitzen dürften.
Die angepassten Impfstoffe enthalten Anteile des ursprünglichen mRNA-Impfstoffes (=Wuhan-Impfstoff) und neuentwickelte mRNA-Bestandteile gegen die Omikron-Varianten BA1 und BA4/5. Hierdurch erfolgt zum einen eine Boosterung der bereits abgeschlossenen Grundimmunisierung, zum anderen die Neubildung von Antikörpern gegen die Omikron-Varianten BA1 und BA4/5.
Die STIKO-Empfehlungen zur Impfindikation haben sich auch in der 22. Empfehlung nicht geändert. Eine Auffrischimpfung mit den angepassten Impfstoffen setzt weiterhin eine abgeschlossene Grundimmunisierung (zwei Impfungen) mit den bisherigen Impfstoffen gegen COVID-19 (=Wuhan) voraus.
Eine Grundimmunisierung (1. und 2. Impfung gegen COVID-19) ist weiterhin nur mit den bisherigen Impfstoffen möglich. Die an die Omikron-Varianten angepassten neuen Impfstoffe der Firmen Biontech und Moderna dienen derzeit nur der Auffrischimpfung (= Boosterimpfung), das heißt für die 3., 4. und 5. Impfung.
Nachgewiesene COVID-19-Infektionen nach erfolgter Corona-Impfung gelten, mit einem Abstand von mindestens drei Monaten, als eigenes immunologisches Ereignis (=natürliche Impfung) und ersetzen eine Impfung. Dies bedeutet beispielsweise, dass nach Grundimmunisierung (Impfung Nr. 1 und 2) und Auffrischimpfung (Impfung Nr. 3) eine durchgemachte COVID-19-Infektion im Abstand von mindestens drei Monaten zur letzten Impfung, als Impfung Nummer 4 gezählt wird. Für eine Boosterung mit den neuen, angepassten Impfstoffen sollte der Impfabstand zu einer vorangegangenen COVID-19-Infektion sowie zu einer durchgeführten COVID-19-Impfung mindestens sechs Monate betragen. Letzteres kann unter Würdigung der persönlichen Umstände als Einzelfallentscheidung auf höchstens vier Monate verkürzt werden.
Das Impfzentrum des Landkreises, Auf der Heide 3 in 65553 Limburg, ist dienstags und mittwochs von 8 bis 12 Uhr, donnerstags von 14 bis 18 Uhr und freitags von 14 bis 20 Uhr geöffnet. Bei steigender Impfnachfrage können die Öffnungszeiten des Impfzentrums kurzfristig erweitert werden. Um im Einzelfall lange Wartezeiten zu vermeiden, bittet die Leitung des Impfzentrums um vorherige Impftermin-Vereinbarung auf Terminland unter dem Link: https://www.terminland.eu/impfzentrum-limburg-weilburg/. (Quelle Kreis Limburg-Weilburg)