Kündigung oder Preiserhöhung durch den Energieanbieter
Viele Strom- und Gaskunden sind derzeit von einer Kündigungswelle oder starken Preiserhöhungen von ihrem Energieanbieter betroffen. Zum Glück steht man nicht ohne Strom- oder Gasversorgung da, denn der örtliche Grundversorger muss die Versorgung übernehmen. Aber die Grundversorger haben mit den vielen Neukunden nicht gerechnet und müssen jetzt Strom oder Gas teuer zukaufen. Daher haben sie die Preise für Neukunden teilweise massiv erhöht. Rechtlich ist diese Praxis noch nicht eindeutig geklärt. Die Verbraucherzentralen haben einige Energieversorger bereits abgemahnt. Sie raten außerdem zum Widerspruch gegen die Kündigung oder Preiserhöhung durch den vorherigen Anbieter und stellen dafür Musterbriefe zur Verfügung. Musterbriefe gibt es ebenfalls für eine Schadensersatzforderung wegen der gestiegenen Energiekosten.
Kunden können den teuren Vertrag beim Grundversorger binnen 14 Tagen kündigen, wenn sie einen günstigeren Tarif bei einem anderen Anbieter finden. Das ist derzeit aber nicht so leicht. Verbraucherschützer fordern eine Entlastung der Bürgerinnen und Bürger durch die Politik.
Die Beraterinnen der DHB-Verbraucherberatung in Limburg und Bad Camberg stehen gerne für Ihre Fragen rund um das Thema Energie und viele weitere Themen zur Verfügung. Wegen der hohen Corona-Infektionszahlen ist eine persönliche Beratung derzeit nur mit vorheriger Terminvereinbarung oder kurzfristiger telefonischer Absprache und unter 2G-Bedingungen möglich. In dem Fall weisen Sie bitte Ihren Impfstatus oder Genesenen-Status nach.
Telefonisch sind wir unter der Nummer 06431-22901 zu den Öffnungszeiten erreichbar und per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.