„Hohe Schutzmaßnahmen sollen auch vor Lockdown schützen“
„Unser Ziel ist, dass die Gastronomie sicher bleibt“, sagten Gesundheitsminister Clemens Hoch, Familienministerin Katharina Binz und Wirtschaftsministerin Daniela Schmidt im Anschluss an die heutige Ministerratssitzung. Sie haben auf dem Mainzer Ernst-Ludwig-Platz den Dialog mit Vertretern und Vertreterinnen aus der Gastronomie und Hotellerie gesucht. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband – kurz DEHOGA – Rheinland-Pfalz hatte zu einer Demonstration gegen die neue Corona-Regel für die Gastronomie aufgerufen. „Wir stehen in einer kritischen Pandemie-Phase. Auf unseren Intensivstationen kämpfen Menschen um ihr Leben und das Pflegepersonal ist an der Belastungsgrenze. In Rheinland-Pfalz ist die Situation besser als in vielen anderen Bundesländern, aber darauf können wir uns nicht ausruhen. Mit der Virusmutante Omikron haben wir ein zusätzliches großes Risiko. Deswegen setzen wir als Landesregierung auf Sicherheit“, so die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung weiter. Das sei aus deren Sicht auch der sicherste Weg, dass es nicht wieder zu einer Situation komme, in der Einrichtungen schließen müssten. „Überall dort, wo Menschen ohne Maske zusammenkommen, ist zusätzlich zur Impfung auch ein negativer Corona-Test vorgesehen. Die Landesregierung habe großes Verständnis für die Sorgen des Hotel- und Gaststättengewerbes, werbe jedoch um Verständnis für die Corona-Schutzmaßnahmen. Der Test vor dem Besuch von Hotels und Gaststätten soll den Aufenthalt sicherer machen. Um die Gastronomen zu entlasten, habe man die praktische Umsetzung erleichtert, indem auch Selbsttests unter Aufsicht möglich seien. Zudem seien Menschen, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben, von der zusätzlichen Testpflicht ausgenommen, so die Ministerinnen und der Minister. Außerdem habe die Landesregierung mit ihren Partnern in einem unglaublichen Kraftakt daran gearbeitet, dass es jetzt wieder 1700 Teststellen überall im Land gebe und Tests damit auch wieder sehr unkompliziert durchzuführen seien, so Gesundheitsminister Clemens Hoch.
„Wir haben mit dem heutigen Tag über eine Million Auffrischungsimpfungen im Land verabreicht. Damit sind über 25 Prozent aller Rheinland-Pfälzerinnen und Reinland-Pfälzer und sogar fast 30 Prozent der Erwachsenen zusätzlich geschützt und können ohne Test die Gastronomie besuchen“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch weiter. Für Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten gelten ohnehin keine Beschränkungen, für ältere Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre gelte 3G. „Wir schaffen aktuell rund 330.000 Impfungen in der Woche, das ist wichtig, um die Infektionszahlen und schwere Krankheitsverläufe zu verhindern. Dass Schutzmaßnahmen und Impfkampagne wirken, zeigen die endlich wieder sinkenden Infektionszahlen. Doch für eine Entwarnung ist es noch zu früh“, so der Minister.
Die Landesregierung sehe auch, dass Hotellerie und Gastronomie eine deutliche Tarifsteigerung für ihre Beschäftigten und die Auszubildenden abgeschlossen habe, um die Beschäftigten zu halten. Das Kurzarbeitergeld unterstütze ebenfalls. Umso wichtiger sei es, mit vereinten Kräften die Infektionszahlen zu senken, damit bald wieder ein normaler Betrieb möglich werde“, so die Ministerinnen und der Minister.
Wirtschaftshilfen sollen Corona-Einbußen abmildern
Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt wies auf die Überbrückungshilfen für Gastronomen hin. Gastronomen können die Überbrückungshilfe III Plus für einen Monat von Juli bis Dezember 2021 beantragen, wenn sie in diesem Monat einen coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Vergleichsmonat im Jahr 2019 erlitten haben. Demnach sind auch Einbußen eines schleppenden Weihnachtsgeschäfts inbegriffen. Die Überbrückungshilfe III Plus deckt wesentliche betriebliche Fixkosten eines Unternehmens ab. Der Zuschuss liegt – je nach Umsatzrückgang – zwischen 40 und 100 Prozent der Fixkosten. Besonders schwer getroffene Unternehmen erhalten einen Eigenkapitalzuschuss, der zusätzlich zur Fixkostenhilfe ausgezahlt wird.
Bei der Überbrückungshilfe III Plus besteht die Möglichkeit, einen Änderungsantrag für einen bestehenden Antrag einzureichen, wenn sich beispielsweise die prognostizierten Umsatzahlen deutlich verändert haben. Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge endet am 31. März 2022. Das bedeutet: Wer größere Einbußen als angenommen hat, reicht einen Änderungsantrag ein.
Gerade die im vergangenen Jahr auf Drängen der Bundesländer eingeführten Sonderregelungen zur Saisonware sei für viele Unternehmen hilfreich, so die Ministerin. So können Gastronomen beispielsweise bei Lebensmitteln Wertverluste aus verderblicher Ware oder saisonaler Ware als zusätzliche förderfähige Kosten in der Überbrückungshilfe III Plus geltend machen.
Ab Januar soll die Überbrückungshilfe IV greifen. Die Überbrückungshilfe IV sieht einige Verbesserungen gegenüber der Überbrückungshilfe III Plus vor. So erhalten Unternehmen, die von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind, einen erhöhten Eigenkapitalzuschuss. Wirtschaftsministerin Daniela Schmitt fordert, diese Sonderregel auszuweiten: „Sie muss auch für Gastronomie und Hotellerie gelten, da das wichtige Dezembergeschäft zum zweiten Mal in Folge deutlich eingeschränkt wurde oder gar weggefallen ist.“
„Vor dem Hintergrund der pandemischen Entwicklung sind die derzeitigen Maßnahmen notwendig. Über die Ausnahmen für geboosterte Bürgerinnen und Bürger hinaus sehen sie auch familienfreundliche Ausnahmen für Kinder und Jugendliche vor“, stellt Familienministerin Katharina Binz fest. (Quelle Staatskanzlei Mainz)