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Corona-Kinderbonus wird auf Unterhalt angerechnet 

Altenkirchen. Gemäß dem dritten Corona-Steuerhilfegesetz wird das Bundeskindergeldgesetz erneut geändert: Als Unterstützung für Familien für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind wird im Monat Mai bekanntlich ein Einmalbetrag in Höhe von 150 Euro gewährt. Das Kindergeld wird auf die Unterhaltszahlung jeweils zur Hälfte angerechnet. Dies bedeutet, das unterhaltspflichtige Elternteile, die Mindestunterhalt gemäß der aktuellen Düsseldorfer Tabelle oder mehr zahlen, die Möglichkeit haben, ihre Unterhaltszahlungen im Mai entsprechend zu kürzen. Darauf weist das Jugendamt der Kreisverwaltung aktuell hin.

Der Unterhaltsbetrag kann demnach im Mai einmalig um 75 Euro gekürzt werden. Liegt ein sogenannter „Mangelfall“ vor, kann der Zahlbetrag individuell berechnet werden. Es sind nach Anrechnung des Kinderbonus mindestens zu zahlen:

In der ersten Altersstufe: 283,50 € -75 € = 208,50 €
In der zweiten Altersstufe: 341,50 € -75 € = 266,50 €
In der dritten Altersstufe: 418,50 € -75 € = 343,50 €

Fragen zur Berechnungsweise beantworten die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes: Frauke Birk-Albrecht (02681/81-2584), Nils Radmer (-2585), Heike Kuchhäuser (-2586), Elise Wittgen (-2545). (Quelle Kreis Altenkirchen)