Frühzeitig um Fördergeld bemühen lohnt sich
Mit bis zu 30 Prozent können umfassende private Modernisierungen an Gebäuden im Selterser Stadtkern gefördert werden. Das Anwesen muss dazu innerhalb des festgelegten Fördergebietes liegen, und die geplante Maßnahme muss den Zielen der Stadtsanierung entsprechen.
Stadtbürgermeister Rolf Jung appelliert an die Hausbesitzer: „Lassen Sie sich diese Förderung nicht entgehen und lassen Sie sich kostenlos beraten! Der Fördertopf ist noch nicht ausgeschöpft“.
Wichtig ist der richtige Zeitpunkt: Fördermittel können nur bewilligt werden, wenn vor Beginn der Baumaßnahmen ein Antrag gestellt wurde. Bereits begonnene oder beauftragte Arbeiten sind grundsätzlich nicht mehr förderfähig. Deshalb empfiehlt Sanierungsberater Christoph Bökenbrink, sich frühzeitig mit der Verbandsgemeindeverwaltung oder der Stadt in Verbindung zu setzen. Erst wenn die zuständigen Gremien der Förderung zugestimmt haben und mit der Stadt eine Modernisierungsvereinbarung abgeschlossen wurde, kann das Sanieren losgehen.
Im Sanierungsgebiet liegen rund 360 Anwesen. Ob ein Gebäude dazugehört, kann anhand einer Lageskizze auf der Internetseite der Stadt Selters überprüft oder erfragt werden: www.stadt-selters.de. Dort finden Interessierte außerdem einen Leitfaden mit den einzelnen Schritten des Förderverfahrens.
Gefördert werden ausschließlich umfassende Modernisierungsmaßnahmen. Einzelne Arbeiten – etwa der Austausch von Fenstern oder ein Fassadenanstrich – sind nur dann förderfähig, wenn sie Bestandteil eines Gesamtkonzepts zur Modernisierung des Gebäudes sind. Der Zuschuss beträgt bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 35.000 Euro je Objekt. Die Mittel stammen aus dem Bund-Länder-Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“. Die Förderung in Selters steht vorerst bis 2028 zur Verfügung.
Auch unabhängig von einer direkten finanziellen Förderung kann eine Modernisierungsvereinbarung Vorteile bieten. Unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht § 7h Einkommensteuergesetz (EStG) erhöhte steuerliche Abschreibungen für Sanierungsmaßnahmen. Die hierfür erforderlichen Bescheinigungen stellt die Stadt Selters aus. (VG Dierdorf)



