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Transparenz und redaktionelle Unabhängigkeit

Der rheinland-pfälzische Landtag hat heute in erster Lesung über die Novelle des Landesmediengesetzes beraten. Eingebracht wurde der Gesetzentwurf von den Fraktionen der SPD, CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Staatssekretärin Heike Raab, Bevollmächtigte des Landes beim Bund und für Europa sowie für Medien, erklärte, „Ich freue mich über den von den Fraktionen in einem breiten Konsens eingebrachten Gesetzentwurf. Damit wird unser Landesmediengesetz umfassend modernisiert. Er schafft Klarheit, stärkt die Vielfalt unserer rheinland-pfälzischen Medienlandschaft, die Unabhängigkeit redaktioneller Arbeit sowie Transparenz bei Werbekennzeichnung und macht unseren Medienstandort fit für die kommenden Jahre. Die Landesregierung begrüßt diesen Schritt ausdrücklich.“

Die Novelle des Landesmediengesetzes steht im Zeichen von Modernisierung und Zukunftsfähigkeit. Das Gesetz stärkt die Medienlandschaft in Rheinland-Pfalz und passt sie an aktuelle Entwicklungen an. So werden die Beteiligungsmöglichkeiten von Presseverlagen an Rundfunkveranstaltern erweitert, die Medienförderung ausdrücklich als Aufgabe der Medienanstalt Rheinland-Pfalz verankert und klare Vorgaben für die Nutzung freiwerdender UKW-Frequenzen geschaffen. Zugleich werden in besonders meinungsbildenden Programmen Mindeststandards für Meinungsvielfalt und redaktionelle Eigenverantwortung gesichert. Darüber hinaus enthält die Novelle neue Regelungen zur Transparenz und zur Werbekennzeichnung, und sie erweitert den Anwendungsbereich auf digitale Entwicklungen und die Nutzung von Künstlicher Intelligenz in der Medienproduktion.

Das Gesetzesvorhaben wurde heute in erster Lesung im Landtag beraten und geht nun zur weiteren Befassung an den zuständigen Ausschuss für Digitalisierung, digitale Infrastruktur und Medien. (Staatskaanzlei Mainz)