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„Wir begrüßen die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs, nach der die Öffentlichkeitsarbeit anlässlich der Nominierung von zwei neuen rheinland‑pfälzischen Mitgliedern der Bundesregierung mit der Landesverfassung vereinbar war“, erklärte der Chef der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Fedor Rose.

Der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat die Klage der CDU-Fraktion als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen. Sowohl das Pressestatement als auch die Social-Media-Beiträge vom 5. Mai 2025, mit denen die Staatskanzlei über die designierten rheinland-pfälzischen Mitglieder der neuen Bundesregierung informiert hat, waren demnach rechtmäßig und haben die CDU-Fraktion nicht im Recht auf Chancengleichheit verletzt.

„Öffentlichkeitsarbeit zur Erfüllung des Informationsanspruchs der Presse und der Bürgerinnen und Bürger ist eine unverzichtbare Regierungsaufgabe in unserer Demokratie. Diesem Ziel dienten das Pressestatement und die Social-Media-Beiträge zu den neuen rheinland-pfälzischen Mitgliedern der Bundesregierung. Ich bin dankbar für die klare Feststellung des Verfassungsgerichtshofs in Koblenz, dass die Landesregierung dabei das Neutralitätsgebot gewahrt hat“, so der Chef der Staatskanzlei weiter. (Staatskanzlei Mainz)