Limburg: Magistrat empfiehlt Kastrationspflicht für Freigängerkatzen
Um die unkontrollierte Vermehrung von Katzen im Stadtgebiet einzudämmen, hat der Limburger Magistrat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, eine Katzenschutzverordnung zu beschließen. Diese soll künftig den unkontrollierten freien Auslauf fortpflanzungsfähiger Katzen verbieten.
Die Verordnung sieht vor, dass alle Katzen mit unkontrolliertem Freigang ab einem Alter von fünf Monaten kastriert, gekennzeichnet (mittels Mikrochips oder Ohrtätowierung) und registriert werden müssen. Auch bereits kastrierte Tiere, die bisher nicht gekennzeichnet sind, sollen nachträglich erfasst werden. Wohnungskatzen ohne Freigang sind von der Regelung nicht betroffen.
Ziel der Katzenschutzverordnung ist es, Tierleid durch unkontrollierte Fortpflanzung zu verhindern und die stetig wachsende Zahl freilebender Katzen zu begrenzen. „Es geht um Verantwortung. Wer ein Tier hält, übernimmt auch die Pflicht, für dessen Wohlergehen und das der Nachkommen zu sorgen“, betont 1. Stadtrat Michael Stanke. Die Regelung orientiert sich am Tierschutzgesetz, das das Wohl des Tieres als Mitgeschöpf schützt, und setzt zugleich auf soziale Kontrolle innerhalb der Katzenhaltenden.
Tierärztinnen und Tierärzte, das örtliche Tierheim sowie Tierschutzvereine können Tierhalterinnen und Tierhalter auf die Pflichten zur Kastration und Kennzeichnung hinweisen und dem Ordnungsamt der Stadt Limburg unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! bekannte Verstöße melden. Besonders im Tierheim sei der Handlungsbedarf deutlich erkennbar: Immer wieder würden Katzenhaltende ungewollten Nachwuchs abgeben, ohne ihre Tiere kastrieren zu lassen.
Kosten entstehen der Stadt Limburg nur, wenn sie freilebende Katzen durch das Tierheim einfangen lässt, um diese kastrieren und kennzeichnen zu lassen. Derzeit ist offen, in welchem Umfang dies nötig sein wird. Für den Haushalt 2026 sind vorsorglich 5.000 Euro eingeplant.
Rückenwind erhält die Stadt durch die Unterstützung der Landestierärztekammer und der Landestierschutzbeauftragten Hessen, die sich ebenfalls für die flächendeckende Einführung solcher Verordnungen aussprechen. Bereits über 1.900 Städte und Gemeinden in Deutschland haben ähnliche Regelungen getroffen. (Stefanie Kesper- Süß)