Beschluss der 35. Fortschreibung des Kitabedarfsplans
Bei der konstituierenden Sitzung des Jugendhilfeausschusses in der XI. Wahlperiode wurde Landrat Achim Schwickert erneut zum Vorsitzenden des Gremiums gewählt. Er gab den Mitgliedern zunächst nicht nur einen Einblick in den Sachstand aktueller Angelegenheiten des Jugendamtes, sondern auch in deren Entwicklung, um eine gute Basis für die gemeinsame Arbeit zu schaffen. Dabei reichte die Bandbreite der Themen vom Haushalt des Jugendamtes, über die Leistungen und Kostenbeiträge der Kindertagespflege bis hin zur Rahmenvereinbarung zur Finanzierung der Personal- und Sachkosten von Kitas und das Ganztagsförderungsgesetz.
Anschließend erläuterte Landrat Schwickert den Entwurf zur 35. Fortschreibung des Kindertagesstättenbedarfsplans des Westerwaldkreises für das Kindergartenjahr 2025/26. Wie in den vergangenen Jahren erfolgte hierzu ein enger Austausch des Jugendamtes mit den Leitungen der Kindertagesstätten und Vertretern der Träger. Beim statistischen Bedarf ist erstmals seit einigen Jahren insgesamt ein leichter Rückgang zu verzeichnen: von 9.377 Plätzen im Kita-Jahr 2024/25 auf 9.280 im Kita-Jahr 2025/26. Laut Plan stehen dann insgesamt 10.526 Plätze zur Verfügung, 444 davon für Kinder unter zwei Jahren. Wie sich der Gesamtaufstellung entnehmen ließe, könne somit der Rechtsanspruch auf einen Kitaplatz bei weitem erfüllt werden, sagte Landrat Schwickert und betonte: „Der Westerwaldkreis hat die Kindertagesbetreuung in den letzten Jahren sowohl qualitativ als auch quantitativ umfassend weiterentwickelt und bietet jungen Familien eine sehr gute Perspektive, um hier ihren Lebensmittelpunkt zu finden“.
Unter anderem der Rechtsanspruch auf sieben Stunden durchgängige Betreuung mit Mittagessen hat in der 35. Fortschreibung des Planes bei einigen Kindertagesstätten diverse Umbau- und/oder Sanierungsmaßnahmen zur Folge. Wie die Träger in den Bedarfsplanungsgesprächen berichteten, verzögern sich die geplanten Maßnahmen teilweise etwa durch ausstehende Bewilligungen der Landeszuschüsse, gestiegene Kosten sowie überlastete Handwerksbetriebe. Durch gegenseitige Nutzung von Platzkapazitäten in den Nachbareinrichtungen, auch VG-übergreifend, gelingt es jedoch, auch in der Fläche ausreichende Betreuungsangebote für Kinder von ein bis sechs Jahren zur Verfügung zu stellen.
Die Betreuungssituation für Schulkinder hat sich in den letzten Jahren sehr verändert. Grundsätzlich hat die Ganztagsbetreuung in der Schule laut Gesetz Vorrang vor einer Hortbetreuung. Trotz zunehmender Einrichtung kostenfreier Ganztagsschulen entscheiden sich Eltern jedoch ganz bewusst für das Angebot der bestehenden Horte im Westerwaldkreis. Diese Betreuungsform für Kinder im Alter von sechs bis 14 Jahren steht in den Verbandsgemeinden Hachenburg, Höhr-Grenzhausen, Selters und Wirges zur Verfügung.
Der Jugendhilfeausschuss beschloss den vorgelegten Planungsentwurf der Verwaltung als Kindertagesstättenbedarfsplan des Westerwaldkreises für das Kindergartenjahr 2025/26. Dieser kann online als PDF nachgelesen werden unter https://tinyurl.com/Kita-Plan. (Quelle VG Montabaur )