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Beschilderung und erhöhten Wildwechsel beachten
Es ist Herbst und die Jagdsaison ist eröffnet. Zurzeit finden im Kreisgebiet verstärkt Treib- und Drückjagden statt. Die zum Teil revierübergreifenden Jagden dienen der Regulierung der Wildbestände und somit auch der Verkehrssicherung. Sie unterstützen dabei, die zahlenmäßigen Bestände in die richtigen Bahnen zu lenken, insbesondere beim Schwarzwild. Treib- und Drückjagden werden entweder durch Straßensperrungen abgesichert oder es weisen entsprechende Verkehrszeichen/-schilder beziehungsweise Warnposten entlang einzelner Straßenabschnitte darauf hin.


Die Kreisverwaltung des Westerwaldkreises bittet um erhöhte Aufmerksamkeit und Beachtung der Beschilderung. Die Geschwindigkeit sollte im ausgeschilderten Gefährdungsbereich angepasst herabgesetzt werden. Insbesondere in den ausgeschilderten Gebieten, aber auch generell im Westerwaldkreis, ist jederzeit mit Wildflucht über die Straße zu rechnen. Die Tiere sind aufgescheucht und laufen willkürlich über die Straße. Zusätzlich kann es zu unvermittelten Querungen durch Jagdhunde kommen.
Die Beschilderung wird vom Ausrichter der Jagd bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde beantragt und nach einem vorgegebenen Verkehrszeichen-/Beschilderungsplan aufgestellt. Somit handelt es sich um eine offizielle Beschilderung, die zu beachten ist.
Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder und gegebenenfalls ein Fahrverbot. Nach der Jagd wird die Beschilderung sofort wieder entfernt. (Quelle Westerwaldkreis)