Kreis Altenkirchen/Schönstein. „Vorfahrt“ für Bachforelle und Co.: Das gilt ab sofort auch für einen großen Bereich des Elbbachs. Einige hundert Meter hinter dem Ortsausgang von Schönstein ist ein altes Wehr für die Wanderfische nun kein unüberwindbares Hindernis mehr. Initiiert von der Unteren Wasserbehörde der Kreisverwaltung in Person von Jan Neuser, ist es hier gelungen, mit einem verhältnismäßig geringen Aufwand verschiedene Interessen „unter einen Hut“ zu bekommen – ohne jedwede Diskussion.
Das Wehr selbst ist erhalten geblieben, allerdings wurde ein naturnahes Umgehungsgerinne angelegt, welches den Fischen und anderen Gewässerorganismen einen problemlosen Auf- und Abstieg ermöglicht. Der Kreis ist in diesem Abschnitt für den Elbbach zuständig, da es sich hier um ein sogenanntes Gewässer 2. Ordnung handelt.
Die Existenz des Wehres an dieser Stelle ist schnell erklärt: Hier zweigt der alte Mühlgraben ab, der zur Schönsteiner Mühle und weiter zum Schloss Schönstein führt. Im Gegensatz zum Siegtal hat es vor Ort nie eine andere Nutzung in Form eines Wasserkraftwerks gegeben. „Das Ziel der Umgestaltung war es, dass wir hier sowohl die ökologische Durchgängigkeit erreichen als auch den Interessen der Wasserrechtsinhaber gerecht werden“, erklärt Jan Neuser.
Im Besitz besagter Rechte ist Björn Willmeroth, der 2009 die Schönsteiner Mühle – kurz vor der Zwangsversteigerung – erworben hatte. „Für uns war wichtig, dass der Wasserspiegel erhalten bleibt, damit weiter Wasser durch den Graben fließen kann“, betont Willmeroth bei einem Ortstermin. Das war und ist auch im Interesse der Hatzfeldt-Wildenburg’schen Verwaltung, die durch Elisabeth Emmert und Björn Stelter vertreten war. Dabei wurden aber vor allem auf die ökologischen Aspekte hingewiesen: „Es freut uns außerordentlich, dass hier im Elbbach nun wieder die Durchgängigkeit gegeben ist, indem dieser Flaschenhals beseitigt wurde. Das kommt nicht nur den Wanderfischen zugute, sondern vielen Klein- und Kleinstlebewesen im und am Wasser“, erklärte Elisabeth Emmert, die auch für den Blauen Runden Tisch im Kreis Altenkirchen sprach.
Jan Neuser zeigte sich mehr als dankbar darüber, wie bei dieser Maßnahme alle Beteiligten in einem großen Einvernehmen an einem Strang gezogen haben. In diesen Dank schloss er auch die Stadt Wissen als Eigentümerin der Gewässerparzelle ein. Die Kosten für die Herstellung des Umgehungsgerinnes belaufen sich auf rund 30.000 Euro. Hätte man eine komplette Umgestaltung samt Abriss des Wehres ins Auge gefasst, wäre fast das Zehnfache an Kosten entstanden – mit dem gleichen Effekt.
Durch dieses Projekt hat der Kreis Altenkirchen seine eigenen „Hausaufgaben“ in Sachen Durchgängigkeit in den heimischen Gewässern fast komplett erledigt. Nach Heller, Daade und der Asdorf hat nun auch der Elbbach in weiten Teilen das Prädikat „barrierefrei“. (Quelle Kreis Altenkirchen)