Untere Naturschutzbehörde erklärt Notwendigkeit der anstehenden Maßnahmen
Altenkirchen/Wissen. Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen und Rückfragen aus der Bevölkerung zur beabsichtigten Fällung der Paffrather Eiche erläutert die zuständige Untere Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung Altenkirchen den Hintergrund zu dieser leider erforderlichen Maßnahme.
Die Eiche ist Teil eines Naturdenkmals, welches aus insgesamt drei Eichen besteht, von denen sie die prägendste und größte ist. Aufgrund von zwei Blitzeinschlägen kam es über Jahre zu starken Schädigungen der Rinde und des Stammes. In der Folge zeigte der Baum zudem in den letzten fünf Jahren vermehrten Pilzbefall, sowohl am Stamm, als auch an den Hauptwurzelanläufen.
Der Baum wird aufgrund dieser bekannten Problematik seit vielen Jahren gutachterlich begleitet und wird ebenfalls seit Jahren sehr aufwändig gepflegt, dazu zählen baumchirurgische Maßnahmen und Düngung. In regelmäßigen Abständen wird neben der visuellen Baumkontrolle durch einen Fachmann ergänzend die aufwändige Resistographenuntersuchung durchgeführt, mit welcher die Restwandstärke des Stammes sowie des Stammfußes gemessen wird. Über diese Methode lassen sich von außen nicht sichtbare Faulstellen, Höhlungen und Störungen feststellen. Das aktuellste Gutachten zeigte, dass mittlerweile alle Hauptwurzelanläufe Schädigungen und Fäulnis aufweisen, am Stammfuß sind zudem umfangreiche Pilzfruchtkörper des Riesenporlings sichtbar. Dieser Pilz verursacht eine intensive Weiß- und Moderfäule, welche zuerst die tiefergelegenen, statisch relevanten Wurzeln erfasst und bewirkt, dass der Baum aufgrund des absterbenden Wurzelbereichs nicht mehr standsicher ist. Da Fein- und Schwachwurzeln erst später befallen werden, erscheint der Baum – entgegen der tatsächlichen Situation – äußerlich vital und zeigt Zuwachs. Der starke Pilzbefall des Wurzel- und Stammfußbereiches sowie die damit verbundene Holzzerstörung führt zu einer nicht sanierbaren Schädigung der Eiche und einer damit verbundenen deutlichen Verkehrsgefährdung durch die nicht mehr gegebene Standsicherheit des mächtigen Baumes. Da im vorliegenden Fall der Stammfuß und der Wurzelbereich betroffen sind, ist es zudem nicht möglich, über eine Kronensicherung oder sonstige „oberirdische“ Sicherungsmaßnahmen die Verkehrssicherheit des Baumes wiederherzustellen und zu gewährleisten. Aufgrund der direkten Nähe zur angrenzenden Straße sowie des unmittelbar an der Eiche befindlichen Platzes ist eine Fällung bzw. eine starke Einkürzung auf den Stammtorso leider zwingend erforderlich und unvermeidbar. In den letzten Jahren wurden sämtliche mögliche Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für die Eiche durchgeführt, aber die stark fortgeschrittene und nicht sanierbare Schädigung des Baumes lässt nun leider keine Alternative mehr zu der erforderlichen Fällung. Ein Stehenlassen des Baumes wäre grob fahrlässig und unverantwortlich. Ein Trost in diesem Zusammenhang ist jedoch, dass die beiden anderen Eichen des Naturdenkmals gesund und vital sind und es aus dem Projekt „Junge Riesen“ einen Original-Baumnachzögling der zu fällenden Eiche gibt. Dieser soll im Herbst angrenzend an den Torso der gefällten Eiche gepflanzt werden und wird als genetischer Erbe des mächtigen Baumriesen heranwachsen. (Quelle Kreis Altenkirchen)