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Miteinander anstatt übereinander reden

Unter dem Motto „Miteinander anstatt übereinander reden“ folgte die Naturschutzinitiative e.V. (NI) gerne der Einladung der Verbandsgemeinde Wirges zu einem gemeinsamen Gespräch. Konkreter Anlass waren die nach § 13b Baugesetzbuch (BauGB) beschlossenen Bebauungspläne, die nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BVG) rechtswidrig und nicht mit dem europäischen Naturschutzrecht vereinbar sind. Die NI hatte auch im Westerwaldkreis zahlreiche derartiger Bauvorhaben gerügt und bislang in einem Fall eine Normenkontrollklage beim Oberverwaltungsgericht in Koblenz eingereicht. Teilnehmer des Gespräches waren Bürgermeisterin Alexandra Marzi, Harry Neumann, Vorsitzender der Naturschutzinitiative e.V. (NI) Martin Menges, Fachbereichsleiter Bauen, Klimaschutz und Immobilien, Andreas Schwind, Gruppenleiter Bauen, Klimaschutz und Immobilien sowie Dipl.-Biologe Immo Vollmer, Naturschutzreferent der NI.

Gemeinsamkeiten

Alexandra Marzi, Bürgermeistern der VG Wirges und Harry Neumann, Vorsitzender der NI, betonten in einer guten und wertschätzenden Atmosphäre die Gemeinsamkeiten und brachten gegenseitiges Verständnis für ihre jeweiligen Positionen auf. Der Erhalt der Biodiversität als Lebensgrundlage und das Stoppen des Artensterbens wurde von beiden Partnern als sehr bedeutend angesehen. Man war sich einig, dass notwendige Eingriffe in die natürlichen Lebensräume auf das absolut Notwendige beschränkt sein müssen.

„Die Verbandsgemeinde Wirges hat großes Interesse an der naturschutzfachlichen Beratung durch die NI, insbesondere im Vorfeld der Aufstellung von Bebauungsplänen, damit vermeidbare Probleme erst gar nicht entstehen“, erklärte Bürgermeisterin Alexandra Marzi.

Harry Neumann, Vorsitzender der NI erklärte, dass die NI gerne ihre naturschutzfachliche Expertise einbringe. Sie sei bereit, Alternativvorschläge zu unterbreiten, um schon vor einer Offenlage Konflikte oder sogar Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. „Uns ist daran gelegen, mit den Kommunen einvernehmliche Lösungen zu finden. Eine Klage kommt für uns dann in Betracht, wenn der Eingriff schwerwiegend oder nicht ausgleichbar ist“, erklärte Harry Neumann.

Baugebiete und Positionen

Bürgermeisterin Marzi warb gleichermaßen um Verständnis, dass sich die Ortsgemeinden weiterentwickeln möchten, wozu auch Flächenerweiterungen gehörten. Jüngere Generationen hätten ein Interesse daran, im Ort wohnen bleiben zu können, was wichtig für den Erhalt einer Dorfgemeinschaft sei. Zudem belegten die Statistiken klar einen Wohnflächenbedarf für die Verbandsgemeinde Wirges. Die Folgen hieraus ließen sich zum Teil bereits am ansteigenden Mietmarkt sehen.

Die NI zeigte hierfür Verständnis, brachte aber auch Alternativen wie z.B. interkommunale Baugebiete oder auch einmal das Aufgeben eines Vorhabens ins Spiel.

Die NI betonte, dass der Niedergang des artenreichen Grünlandes ein großes Problem in Deutschland sei, weswegen auch ein Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen Deutschland anhängig sei. Die NI sehe es als ihre satzungsgemäße Aufgabe an, dafür einzutreten, dass der Schutz des artenreichen Grünlandes nicht nur auf dem Papier stehe, sondern auch gewahrt werde.

Für kommende Baugebiete und die dazu notwendigen Ausgleichsflächen hält es die NI für den besseren Weg, vorher einen Landschaftsplan aufzustellen, in dem Bereiche mit mehr oder weniger hohem Naturschutzwert identifiziert würden. Dieser könne dann als Grundlage für Erweiterungsmöglichkeiten dienen, für die bauliche Entwicklung ausgewiesen und in den Flächennutzungsplan übertragen werden können. Schutzgebiete dürften aber grundsätzlich nicht bebaut und beeinträchtigt werden.

Herr Menges, Fachbereichsleiter Bauen, Klimaschutz und Immobilien der VG betonte, dass die auf Grundlage des § 13b BauGB beschlossenen und von der NI gerügten Bebauungspläne entweder im Normalverfahren mit ergänzenden Unterlagen und einer optimierten Ausgleichsplanung neu offengelegt oder ganz aufgegeben werden müssten. Zu den geplanten Neubaugebieten in der Verbandsgemeinde Wirges, zu denen die NI eine ausführliche naturschutzfachliche Stellungnahme abgegeben hatte, konnte Herr Menges noch keine konkreten Angaben machen, da noch nicht klar sei, welcher Weg hier eingeschlagen würde. Die VG sicherte jedoch zu, dass sie die Planungsunterlagen zukünftig noch vor einer offiziellen Offenlage zur Diskussion und Beratung zur Verfügung stellen werde.

Freiflächenphotovoltaik

Ein weiteres Gesprächsthema war die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Freiflächen. Man war sich einig, dass hierfür vorrangig bereits versiegelte Flächen wie Dächer, Gewerbegebiete oder Parkplätze in Anspruch genommen werden sollten.

Die Verbandsgemeinde möchte die Kommunen in dieser Hinsicht beraten. Hierzu übergab die NI Bürgermeisterin Marzi ein entsprechendes Positionspapier mit naturschutzfachlichen Empfehlungen. „Photovoltaik gehört auf‘s Dach und nicht auf’s Land“, waren sich Alexandra Marzi und Harry Neumann einig.

Bürgermeisterin Marzi ergänzte, dass vorrangig innerhalb der Ortschaften nach einem Ausbau der Photovoltaik gesucht werde, weiterhin auch auf ehemaligen Abbauflächen der Tonindustrie. Hierzu erläuterte NI-Naturschutzreferent Immo Vollmer, dass auch bei den aufgegebenen Abbauflächen genau hingeschaut werden müsse. Solche Offenstandorte könnten eine hohe Bedeutung für meist stark gefährdete Pionieramphibien und -vögel haben.

„So eine Planung kann nur dann möglich sein, wenn der erforderliche Ausgleich sorgfältig vorgenommen wird. Auch hier stehen wir zur naturschutzfachlichen Beratung gerne zur Verfügung“, so Biologe Immo Vollmer.

Ausblick

Die Verbandsgemeinde Wirges und die Naturschutzinitiative e.V. (NI) wollen die Gespräche gerne fortsetzen. Alle Gesprächsteilnehmer waren sich einig, dass der Schutz der Biodiversität als Lebensgrundlage eine hohe Priorität habe, der bei allen Eingriffen gewahrt werden solle. Daher sei es gut, auch bei möglicherweise unterschiedlichen Positionen, miteinander anstatt übereinander zu sprechen, um gemeinsame Lösungen zu finden, so der gemeinsame Tenor der Gesprächsrunde. (Quelle VG Wirges)