Die Verkehrsreglung auf der Alten Lahnbrücke hat sich nach Abschluss der Sanierungsarbeiten und mit der Freigabe am 17. März geändert. Aber auch nach über vier Monaten gibt es reichlich Verstöße gegen die Einbahnstraßenregelung und dem Überholverbot von Fahrrädern und anderen Zweirädern.
Ein nicht zu übersehendes Banner am Fuß des Brückenturms weist die Autofahrenden auf ein Überholverbot hin, dass seit 17. März gilt. Bei der Fahrt in die Stadt dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und andere Zweiräder nicht überholt werden. Gegen dieses Verbot wird täglich verstoßen, obwohl vor dem Brückenturm ein entsprechendes Schild auf dieses Verbot hinweist.
Allerdings ist dieses Schild noch recht neu, es gibt es seit dem Jahr 2020, und ist bisher noch nicht so besonderes verbreitet. Deshalb macht das Ordnungsamt der Stadt mit einem großen Banner nun auf den Inhalt des Schilds aufmerksam.
Das Überholverbot dient zum Schutz der Radler und übrigen Zweiradfahrer, denn bei einem Überholvorgang ist ein Abstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten und das ist auf der Alten Lahnbrücke nur möglich, wenn Autofahrer auf eine Verkehrsfläche in Anspruch nehmen, die den Radfahrenden dient, die in Richtung Westerwaldstraße unterwegs sind.
Wird das Überholverbot geahndet, dann ist ein Bußgeld in Höhe von 70 Euro fällig und es gibt einen Punkt in der der Datei in Flensburg. Die kommenden sechs Wochen soll das Banner auf das Überholverbot aufmerksam machen. Sollte sich das Verkehrsverhalten der Autofahrerinnen und -fahrer nicht ändern, sollen Bußgelder ausgesprochen werden.
Kontrolliert wird auf der Brücke recht häufig. Dabei steht bisher die Fahrt entgegen der Einbahnstraßenrichtung im Fokus. Seit dem 17. März ist die Alte Lahnbrücke für den Kfz-Verkehr nur stadteinwärts zu befahren, in Gegenrichtung steht sie den Bussen der Stadtlinie offen, dem Rad- und dem Fußgängerverkehr. Zwischen dem 1. und 20. Juli wurden bei den Kontrollen 30 Verwarnungen ausgesprochen, da die Brücke entgegen der Einbahnstraßenrichtung befahren wurde. In weiteren 33 Fällen wurden Verwarnungen fällig, da der Schleusenweg entgegen der Einbahnstraßenrichtung befahren wurde. 50 Euro sind dann an Bußgeld fällig.
Die Kontrolle der Fahrzeuge auf der Brücke, die entgegen der Einbahnstraßenrichtung fahren, findet auf der Westerwaldseite statt. Von dort aus ist eine Kontrolle, ob gegen das Überholverbot verstoßen wird, nicht möglich. (Quelle Stadt Limburg)