Nach dem aktuellen Entwurf des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Heizungen mit Biomasse für Neubauten nicht mehr vorgesehen. Die Begründung aus den beteiligten Bundesministerien hierfür ist, dass bei der Planung eines Neubaus eine Vielzahl anderer Möglichkeiten besteht und die begrenzten Ressourcen an Biomasse vorrangig in schwer sanierbaren oder denkmalgeschützten Häusern, sowie anderen Sektoren benötigt werden.
Dr. Tanja Machalet stellt daher fest: „Bestandsbauten machen gegenüber Neubauten einen weitaus größeren Anteil aus. Für diese ist der Einbau einer Biomasse-Heizung grundsätzlich weiterhin möglich.“
Als Abgeordnete einer waldreichen Region setzt sie sich in dem Gesetzgebungsverfahren klar für Technologievielfalt ein. „Das sind wir den vielen kleinen Holzproduzenten wie Haubergsgenossenschaften oder privaten Waldbesitzern hier bei uns schuldig.“ Die SPD-Bundestagsfraktion hat bereits öffentlich klargestellt, dass von vornherein keine klimafreundliche Heizmöglichkeit ausgeschlossen werden soll. Darunter fällt auch das Heizen mit Biomasse, wie Holz und Pellets. „Dies ist mir auch deswegen wichtig, weil das Heizen mit heimischem Holz für mich die Nutzung von Energiequellen vor Ort unterstützt und damit zu einer regionalen Kreislaufwirtschaft gehört“, sagt Machalet.
Abschließend weist Tanja Machalet darauf hin, dass das parlamentarische Verfahren zur Novellierung des GEG noch nicht begonnen hat. „Es wird dabei noch zu Änderungen am jetzigen Entwurf kommen.“ (Quelle Tanja Machalet)