Limburg-Weilburg. Vor dem Hintergrund stetig steigender Energie- sowie anderer Lebenshaltungskosten weist die Kreisverwaltung die Bürgerinnen und Bürger gerne auf die Möglichkeit von Einsparpotenzialen im Bereich Abfallgebühren hin. Familien, die im Landkreis Limburg-Weilburg wohnhaft/gemeldet sind und mehr als zwei Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres haben, können einen Antrag auf Abfallgebührenerstattung stellen. Folgende Voraussetzungen sind dafür nötig:
- Kinder müssen in einem gemeinsamen Haushalt mit den Eltern leben und dort mit Erstwohnsitz gemeldet sein
- die Abfallgebühren dürfen im Erstattungsjahr nicht bereits im Rahmen anderer Leistungen übernommen beziehungsweise erstattet worden sein
- die Abfallgebühren müssen für den kompletten Erstattungszeitraum zuvor auch tatsächlich an den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB) entrichtet worden sein
Die Erstattung der Abfallgebühren kann nur nachträglich erfolgen, das heißt die Antragstellung für das Jahr 2022 kann im ersten Quartal 2023 erfolgen. Dabei erfolgt die Abfallgebührenerstattung im Auftrag des Landkreises Limburg-Weilburg direkt durch den Abfallwirtschaftsbetrieb (AWB).
Antragstellung für Eigenheimbesitzer
Eigenheimbesitzerinnen und Eigenheimbesitzer müssen dem Antrag nicht mehr die Abfallgebührenbescheide des Jahres 2022 beifügen, da der AWB über diese Daten verfügt.
Antragstellung für Mieter
Antragstellerinnen und Antragsteller, die im kompletten Jahr 2022 oder einige Monate in einer Mietwohnung gewohnt haben, müssen für diesen Zeitraum die Anlage „Vordruck Erklärung Vermieter“ vom jeweiligen Vermieter ausfüllen lassen und dem Antrag beilegen.
Antragsunterlagen erhalten Sie
- im Bürgerbüro der Kreisverwaltung, Schiede 43 in Limburg
- beim AWB, Niederstein Süd auf der Kreisabfalldeponie Beselich
- bei den Stadt- und Gemeindeverwaltungen
- im PDF-Format als Download unter Anträge (awb-lm.de)
Sie wollen Ihren Antrag per Mail einreichen? Dann nutzen Sie bitte die E-Mail Adresse Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Bitte beachten Sie die Abgabefrist zum 31. März 2023. Anträge, die nach Ablauf der Frist eingehen, können nicht mehr geprüft werden. (Quelle Kreis Limburg)