„Mit den 2023 in Kraft tretenden Entlastungsregelungen soll insbesondere jenen geholfen werden, die Hilfe aktuell am meisten benötigen, und dies sind Menschen mit wenig Geld sowie Familien und Kinder“, unterstrich Ministerpräsidentin Malu Dreyer heute in Mainz. Die Ministerpräsidentin betonte, dass Familien derzeit besonderen Belastungen ausgesetzt seien. Daher schaffe man mit den Entlastungen finanzielle Spielräume für Familien und trage dazu bei, die Lebensumstände und Chancen von Kindern und Jugendlichen zu verbessern, so die Ministerpräsidentin.
Neben der Gas- und Wärmepreisbremse und sonstigen für Haushalte und Unternehmen geltenden Entlastungsmaßnahmen träten daher weitere Entlastungsmaßnahmen speziell zur Stärkung von Familien und Kinder in Kraft. So werde ab 2023 das Kindergeld von 219 auf einheitlich 250 Euro für jedes Kind pro Monat erhöht. Dies bedeute für das erste und zweite Kind ein Plus von 31 Euro und für das dritte Kind ein Plus von 25 Euro im Monat. Auch der Kinderzuschlag, mit dem Familien mit niedrigem Einkommen zusätzlich entlastet werden, steige auf 250 Euro monatlich. Dies sei die größte Kindergelderhöhung seit den 90er Jahren, so die Ministerpräsidentin.
Auch bei den steuerlichen Entlastungen habe man insbesondere Familien im Blick gehabt, so die Ministerpräsidentin. Sie erläuterte, dass der steuerliche Grundfreibetrag 2023 auf 10.908 Euro steigt. Der Kinderfreibetrag (einschließlich des Freibetrags für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf des Kindes) wird rückwirkend zum 1. Januar 2022 um 160 Euro auf 8.548 Euro erhöht. Zum 1. Januar 2023 steigt er um weitere 404 Euro auf 8.952 Euro. Wer alleinerziehend sei, habe Anspruch auf einen Steuerfreibetrag, den sogenannten Entlastungsbetrag. Dieser werde auf 4.260 Euro erhöht. Der Betrag steige mit jedem weiteren Kind. Viele Eltern unterstützen ihre Kinder finanziell, wenn sie studieren oder eine Ausbildung machen und auswärts wohnen. Um diese Kosten abzugelten, können sie einen Ausbildungsfreibetrag in Anspruch nehmen, sofern das Kind volljährig ist. Dieser steigt auf 1.200 Euro.
„Von dem im Januar 2023 eingeführten WohngeldPlus – der historisch größten Wohngeldreform - können nun insgesamt zwei Millionen Haushalte, das sind mehr als drei Mal so viele wie bisher, profitieren. Damit werden insbesondere auch finanziell schwächere Haushalte, die keine Sozialleistungen erhalten, unterstützt“, sagte die Ministerpräsidentin. Diejenigen, die bereits jetzt schon Wohngeld beziehen, müssen für das erhöhte Wohngeld nicht tätig werden. Bei den neu berechtigten Haushalten wird die Auszahlung des Wohngeldes mehr Zeit in Anspruch nehmen. Bei einer verzögerten Bearbeitung ist aber sichergestellt, dass das Wohngeld rückwirkend einschließlich des Monats, in dem der Antrag gestellt wird, ausgezahlt wird.
Für die in der Heizperiode zu erwartenden Mehrbelastungen bei den Heizkosten soll ein zweiter Heizkostenzuschuss ausgezahlt werden. „Die steigenden Energiepreise sind besonders für Menschen mit geringen Einkommen eine enorme Belastung. Daher ist es uns ein wichtiges Anliegen, die besonders empfindlich von steigenden Energiekosten betroffenen Wohngeldhaushalte möglichst schnell mit der Auszahlung des Heizkostenzuschusses zu entlasten“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
„2023 tritt auch eine der größten Sozialreformen der letzten Jahre in Kraft: Mit dem Bürgergeld wird nun jeder abgesichert, der seinen Lebensunterhalt nicht aus eigener Kraft bestreiten kann. Hiermit wird eine verlässliche Absicherung geschaffen und den Menschen die Unterstützung gegeben, die sie brauchen“, sagte die Ministerpräsidentin. Hiervon werden Millionen Kinder, Jugendliche, Alleinerziehende, Langzeitarbeitslose oder Selbständige, deren Geschäftsmodell zerbrochen ist, profitieren. Mit der Anhebung der Regelsätze würden auch für sie die Folgen der Inflation abgemildert.
„Die Menschen erwarten von der Politik, dass sie alle im Blick behält, die Unterstützung brauchen“, sagte die Ministerpräsidentin. Die vielen Maßnahmen von Bund und Ländern hätten daher einen gemeinsamen Kern: „Niemand, der auf Hilfe angewiesen ist, wird allein gelassen“, betonte sie. „Die ab 2023 geltenden Neuregelungen helfen vielen Menschen, besonders Kindern und Familien“, so die Ministerpräsidentin. (Quelle Staatskanzlei Mainz)