Die Stadt Ransbach-Baumbach hat die Erhöhung der Steuerhebesätze für die Realsteuern beschlossen. Die Steuerhebesätze werden ab dem 01.01.2023 auf die Höhe der neuen Nivellierungssätze gemäß Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes angehoben. Daraufhin betragen der Hebesatz für die Grundsteuer A = 345 %, für die Grundsteuer B = 465% und für die Gewerbesteuer = 380 %. Im Rahmen der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt äußern alle Fraktionen sowie Stadtbürgermeister Michael Merz ihren Unmut über diese Erhöhung der Steuerhebesätze. Die Erhöhung der Steuerhebesätze ist für die Stadt unumgänglich. Das Land Rheinland-Pfalz hat die Landesdurchschnittssätze drastisch erhöht und die Kommunen sind gezwungen die Steuerhebesätze an den Landesdurchschnitt anzupassen, da andernfalls Zuschussanträge abgelehnt werden können oder gar die Genehmigung der Haushaltsplanung abgelehnt wird, weil die Einnahmen nicht ausgeschöpft werden. Insoweit verbleibt der Stadt letztlich kein Entscheidungsspielraum. (Quelle VG Ransbach-Baumbach)