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Die Regierungschefinnen und Regierungschefs aller 16 Bundesländer haben den 3. Medienänderungsstaatsvertrag (MÄStV) unterzeichnet, damit machen sie gemeinsam den Weg für Reformen frei. Der Staatsvertrag enthält insbesondere neue Regelungen für den Programmauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und stärkt die Gremienkontrolle in den Bereichen Programm und Finanzen.

„Mit den neuen Regelungen schärfen wir das Profil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks und gehen auf die veränderte Mediennutzung ein. Mehr und mehr werden die Angebote digital genutzt, darauf müssen sich die Sender einstellen“, erläuterte die Vorsitzende der Rundfunkkommission Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ich freue mich sehr, dass sich die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten geschlossen für diese Neuerungen aussprechen und damit den Weg frei machen für die Beratungen in den Landtagen“, so die Ministerpräsidentin weiter.

„Die Neuerungen im 3. Medienänderungsstaatsvertrages versetzen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht nur in die Lage, die digitale Transformation anzugehen, wir Länder fordern auch ein, dass mehr auf Publikum und Hörerschaft eingegangen wird“, ergänzte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Medienstaatssekretärin Heike Raab. „Die Reformen müssen und werden aber weitergehen. Die Vorkommnisse beim RBB hätten gezeigt, dass die internen Kontrollmechanismen der Anstalten sowie die Transparenzvorgaben auf einen einheitlichen hohen Standard gebracht werden müssten. Die Rundfunkkommission habe die Anstalten aufgefordert, noch in diesem Jahr einheitliche Standards zu entwickeln, sowie die Gremienbüros zu stärken. Parallel prüfen die Länder auch weitere gesetzgeberische Schritte.

Zum Hintergrund erläuterte die Koordinatorin der Rundfunkkommission, Staatssekretärin Heike Raab: „Die Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten hatten sich am 2. Juni 2022 auf die Änderungen des Medienstaatsvertrages geeinigt. Auf dieser Grundlage wurde ein Änderungsstaatsvertrag erstellt und den Landtagen zur Vorunterrichtung vorgelegt. Nach der erfolgten Unterzeichnung muss der 3. Medienänderungsstaatsvertrag nun von den Länderparlamenten ratifiziert werden, um in Kraft treten zu können. Das Inkrafttreten ist für den 1. Juli 2023 vorgesehen.“ (Quelle Staatskanzlei Mainz)