In RLP wurden die Rastplätze Hundsheide und Spitzenrheinhof an der A61 getestet – mit unerfreulichem Ergebnis: Hundsheide war bei den sanitären Anlagen ,sehr mangelhaft‘ und bekam insgesamt ein ,Ausreichend‘. Der Rastplatz Spitzenrheinhof ist bei dem Test durchgefallen (Außenanlagen: mangelhaft/Sanitäre Anlagen sowie Persönliche Sicherheit: sehr mangelhaft). Dazu finden Sie nachfolgendes Statement zur Verwendung:
„Wichtigstes Kriterium im Test war der Zustand der Sanitäranlagen. Dabei ist der Rastplatz Spitzenrheinhof in punkto Hygiene und Sicherheit durchgefallen. Auch insgesamt betrachtet hat sich der Zustand der Rastplätze seit der letzten Umfrage in 2018 nicht verbessert. Die Autobahngesellschaft als Betreiberin der Rastplätze muss hier insbesondere in die Sanitären Anlagen und die Sicherheit investierten, damit sich der Gesamtzustand und damit auch die Aufenthaltsqualität deutlich verbessert“
Methodik: Die 50 unbewirtschafteten Rastplätze im ADAC Test liegen an den 15 längsten deutschen Autobahnen. Im Zeitraum vom 7. Juni bis 15. Juli 2022 – außerhalb der Schulferien – besuchten die geschulten Tester jede der Anlagen zweimal und bewerteten die Plätze in vier Kategorien: Sanitäre Anlagen (Gewichtung: 50%), Außenanlagen (25%), Verkehr/Parken (15%) und Persönliche Sicherheit (10%). Der ADAC vergab die Noten „sehr gut“, „gut“, „ausreichend“, „mangelhaft“ und „sehr mangelhaft“. Insgesamt umfasste der Test mehr als 120 Prüfpunkte je Anlage. Für den Hygienetest wurden neben Sichtprüfungen in allen Sanitäranlagen Abdruckproben von der Türklinke (innen) sowie den WC-Brillen entnommen.
Hintergrund: An deutschen Autobahnen gibt es knapp 2000 Rastplätze, davon rund 440 bewirtschaftete Anlagen mit Servicebetrieben wie Tankstellen und Raststätten. Mehr als 1500 Rastplätze sind unbewirtschaftet, verfügen teilweise aber über sanitäre Anlagen. Zuletzt hatte der ADAC 2018 insgesamt 50 unbewirtschaftete Rastplätze unter die Lupe genommen. Fast jede vierte Anlage (24%) fiel damals im ADAC Test durch und erhielt die Note „mangelhaft“ (8) oder „sehr mangelhaft“ (4). (Quelle ADAC)