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Schulbuchausleihe an Kreis-Schulen: Bestellungen ab 1. Juni möglich – Antrag auf Lernmittelfreiheit läuft bis 31. Mai 

Altenkirchen/Kreisgebiet. Am 1. Juni startet die Schulbuchausleihe für die weiterführenden Schulen in Trägerschaft des Kreises Altenkirchen. Eltern, Sorgeberechtigte und volljährige Schülerinnen und Schüler haben bis zum 29. Juni die Möglichkeit, sich für eine Teilnahme an der gebührenpflichtigen Schulbuchausleihe für das Schuljahr 2022/2023 anzumelden. Eine spätere Anmeldung ist nicht möglich. Darauf weist die Kreisverwaltung aktuell hin. Die jeweilige Schule stellt hierzu einen Freischaltcode zur Verfügung, der es ermöglicht, online die entsprechende Schulbuchliste einzusehen und gebührenpflichtig Bücher zu bestellen. 

Um Bücher im Rahmen der Ausleihe gegen Gebühr bestellen zu können, ist ein Benutzerkonto im Elternportal der Schulbuchausleihe des Landes Rheinland-Pfalz nötig. Eine Anleitung zum Anlegen eines solchen Kontos gibt es online: https://secure3.bildung-rp.de/LMF_Elternportal. Wichtig: Die Schulbuchausleihe findet schuljahresbezogen statt. Das heißt, dass für jedes Schuljahr eine neue Bestellung zu tätigen ist.

Sorgeberechtigte, deren Kinder an der unentgeltlichen Schulbuchausleihe teilnehmen und die Lernmittelfreiheit in Anspruch nehmen können, erhalten die Bücher kostenlos. Für diese Schülerinnen und Schüler ist keine zusätzliche Bestellung über das Internet erforderlich. Die Antragsfrist für die Lernmittelfreiheit für das Schuljahr 2022/2023 wurde bis zum 31. Mai verlängert. Anträge, die danach bei der Kreisverwaltung eingehen, können nicht mehr bearbeitet werden. (Quelle Kreis Altenkirchen)