Altenkirchen. Die Kreisverwaltung Altenkirchen hat den Termin zur Wahl des Kreisjagdmeisters oder der Kreisjagdmeisterin sowie eines Stellvertreters oder einer Stellvertreterin festgesetzt: Die Wahl findet am Freitag, dem 26. November, um 19 Uhr, im Wilhelm-Boden-Saal der Kreisverwaltung statt (Parkstraße 1, Raum 111). Die Wahl wird unter Beachtung der 3-G-Regeln durchgeführt. Teilnehmer werden gebeten, Impfnachweis, Genesenennachweis oder einen weniger als 24 Stunden alten PoC-Antigen-Test (Schnelltest) bereitzuhalten. Die Wahlberechtigung und die 3-G-Regeln werden vor Beginn der Wahl überprüft.
Die Wahldurchführung erfolgt gemäß Landesjagdverordnung Rheinland-Pfalz (LJVO/ § 54 in Verbindung mit § 53 Absatz 1). Wahlberechtigt gemäß Landesjagdgesetz (LJG/§ 46 Abs.8) sind Inhaber von gültigen Jahresjagdscheinen, die im Bereich des Landkreises Altenkirchen ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben oder dort jagdausübungsberechtigte Personen sind, sowie die Jagdgenossenschaften und Eigentümer der im Landkreis Altenkirchen gelegenen Jagdbezirke. Wählbar ist, wer die deutsche Staatsbürgerschaft im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes besitzt oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder eines anderen nach dem Recht der Europäischen Union gleichgestellten Drittstaates besitzt, einen auf seinen Namen lautenden gültigen Jahresjagdschein besitzt und einen solchen in den vorangegangenen drei Jagdjahren in Deutschland besessen hat und im Bereich der unteren Jagdbehörde, für die die Wahl stattfindet, seinen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt hat. Die Stimmabgabe für eine Jagdgenossenschaft erfolgt durch ein gemäß LJVO (§6 Abs. 3 Nr. 11) bestimmtes Mitglied des Jagdvorstandes. Haubergsgenossenschaften und Waldinteressentenschaften werden vertreten durch den jeweiligen Vorsteher oder dessen Stellvertreter und besitzen jeweils eine Stimme. (Quelle Kreis Ahrweiler)