Der ADAC hat die Corona Hilfsaktion „Gelbe Engel helfen Engeln“ auch auf Helfer/innen in den von der Flutkatastrophe betroffenen Regionen ausgeweitet. Wir leisten dort nun auch Pannen-/Unfallhilfen an Einsatzfahrzeugen von Polizei, Feuerwehr und THW und helfen bei Pannen von freiwilligen Helfern, auch wenn diese keine Mitglieder sind, so der ADAC.
Auch auf eine „enge Prüfung“ der Voraussetzungen für eine Bergung und den Anspruch auf einen Mietwagen wird in den Flutkatastrophenregionen verzichtet. Bei der Bewertung der Voraussetzungen für eine Bergung und den Anspruch auf einen Mietwagen verfahren wir in der aktuellen Situation großzügig und übernehmen die Kosten für die Bergung und den Mietwagen entsprechend den Leistungsgrenzen in den Bedingungen.
Die Sturmflut hat massive Wassermassen ausgelöst, weshalb von einer plötzlichen Einwirkung auf die Fahrzeuge auszugehen ist. Im Sinne der guten Hilfeleistung für unsere Mitglieder ist hier der Unfallbegriff erfüllt. (Quelle ADAC Mittelrhein)