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Das zuständige Registergericht für eingetragene Vereine in Montabaur hat leider die Wahl des neuen SG-Vorstands aus formalen Gründen abgelehnt. Die Wahl am 08.01.2020 wurde als Blockwahl durchgeführt, wofür die Zustimmung aller anwesenden Mitglieder des Vereins vorlag. Eine Blockwahl ist jedoch grundsätzlich nur zulässig, wenn dies in der Satzung ausdrücklich gestattet wird. Darum sah sich das Gericht außerstande, den neuen Vorstand zu bestätigen und verlangt eine Neuwahl. Deshalb haben wir den Antrag auf Eintragung des neuen Vorstands zurückgezogen und bitten Sie, die folgende Pressemeldung zu veröffentlichen.

Vorstand muss neu gewählt werden
Formfehler macht erneute Wahl notwendig

Die SG 06 Betzdorf lädt zu einer erneuten Mitgliederversammlung am Mittwoch, den 12.02.2020 um 19:30 Uhr ins Clubheim der SG 06 im Stadion auf dem Bühl ein. Hintergrund der neuerlichen Versammlung ist ein Formfehler während der Versammlung am 08.01.2020. Damals war man davon ausgegangen, dass eine Blockwahl bei einstimmiger Zustimmung der Mitglieder zulässig sei und hatte den neuen Vorstand – ebenfalls ohne Gegenstimme – per Liste gewählt. Dies wurde vom Registergericht Montabaur moniert. In der nun anberaumten Versammlung sollen die Vorstandsmitglieder deshalb einzeln gewählt werden. Entsprechend gilt die gleiche Tagesordnung, wie bei der Versammlung vom 08.01.2020:

Begrüßung
Wahl des Vorstands
Sonstiges
Der Verein bedauert seinen Verfahrensfehler und bittet die Mitglieder, an der erneuten Mitgliederversammlung am 12.02.2020 um 19:30 Uhr im Clubheim der SG 06 auf dem Bühl teilzunehmen. (Quelle SG Betzdorf)