Ministerpräsidentin Malu Dreyer: Corona-Winter stellt uns auf harte Probe – Rheinland-Pfalz ergreift weitere Maßnahmen
„Der Corona-Winter stellt uns auf eine harte Probe. Auch wenn wir den Anstieg der Neuinfektionen mit den Novembermaßnahmen abbremsen konnten, ist uns allen klar, dass wir die Trendwende noch nicht geschafft haben. Sehr schwerwiegend ist auch, dass die Zahl der tödlichen Krankheitsverläufe steigt. Wir müssen den Teil-Lockdown verlängern. Genauso wie unsere Bürger und Bürgerinnen habe ich mir das anders gewünscht. Uns ist es bislang gelungen, viele Kontakte zu reduzieren. Es reicht aber noch nicht aus. Zusätzlich sind weitere Maßnahmen notwendig. Um eine Überlastung unserer Gesundheitssysteme abzuwenden, müssen wir wieder eine Inzidenz im Regelfall von maximal 50 Infektionen pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner erreichen“, so die Ministerpräsidentin.
"Hotels, Gaststätten sowie Freizeit- und Kultureinrichtungen bleiben zunächst bis zum 20. Dezember geschlossen. Bund und Länder gehen davon aus, dass wegen des hohen Infektionsgeschehens umfassende Beschränkungen bis Anfang Januar insbesondere im Bereich Gastronomie und Hotels erforderlich sein werden. Wir werden vor Weihnachten eine weitere Überprüfung und Bewertung vornehmen. Die Bundesregierung hat dafür die Zusage gemacht, die Hilfen auf Basis der Novemberhilfe im Dezember zu verlängern“, erklärte Ministerpräsidentin Malu Dreyer.
Mit zarten 15 Jahren startet sie als Sängerin, Gitarristen und Songwriterin bereits im schönen Westerwald durch, unter anderem mit ihrer Schülerband „Pathfinder“. In den 80ern rockte sie mit der Band „Schreckenstein“ als Bassistin die Bühnen. Ein Folk- Duo und eine Coverband folgten.
Ihre Musik ist geprägt von Folk, Blues und Rock. Ihr neues Album „Two and a half handbags“ ist eine musikalische Reise in die Vergangenheit mit viel Herz und Gefühl, und der liebe Peter Dümmler gab sich mitwirkend die Ehre. Eine inspirierende Frau, mit Power und Aussagekraft. Jutta war zu Gast bei Radio Westerwald. Wir sprachen darüber wie sie zur Musik kam, was sie inspiriert und die Zukunft.
Interview Jutta Spang Teil 01:
Interview Jutta Spang Teil 02:
Interview Jutta Spang Teil 03:
Interview Jutta Spang Teil 04:
Interview Jutta Spang Teil 05:
Er erlebt seine Premiere: Der Knusperpfad ersetzt in Coronazeiten den beliebten Knuspermarkt in der Neuwieder Innenstadt. Ihn säumen die bekannten, nach Themen gegliederten Heinzelmann-Installationen aus dem früheren Kinder-Weihnachtsdorf und zahlreiche liebevoll dekorierte Kinderhütten. Insgesamt 30 City-Einzelhändler haben die vom Amt für Stadtmarketing in Kooperation mit den Deichstadtfreunden angelieferten Dekorationsartikel mehr als ansprechend in ihren Schaufenstern platziert und geben dem Knusperpfad noch eine besondere Note. Den Weg des Knusperpfades markieren Straßenaufkleber in Form von Lebkuchenmännern und -frauen. Vielleicht ist der Knusperpfad eine Idee für die Zukunft, geschöpft aus den schwierigen Corona-Zeiten. Auf „Glühwein to go“ haben die Verantwortlichen bewusst verzichtet, dafür offeriert die Tourist-Information auf dem Luisenplatz in Flaschen abgefüllten, regional erzeugten Glühwein, der sich prima daheim aufsetzen lässt. „Wir hoffen, dass der Knusperpfad mit seinem adventlichen Ambiente von der Bevölkerung gut angenommen wird. Er soll mehr als nur ein Ersatz für den Knuspermarkt sein“, unterstreicht Amtsleiterin Petra Neuendorf.
Fotos: Die Kinderhütten haben Mitarbeiterinnen des Amts für Stadtmarketing liebevoll mit den unterschiedlichsten Motiven dekoriert. (Quelle Stadt Neuwied)
Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland (ots)
Heute haben Einsatzkräfte von Bundespolizei und Zoll in dreizehn Bundesländern insgesamt 130 Wohn- und Geschäftsräume sowie Steuerbüros von, in der Pflegebranche tätigen Firmen und Privatpersonen durchsucht. Die Durchsuchungen erfolgten im Auftrag der Staatsanwaltschaft Görlitz. Gleichzeitig erfolgten durch die polnische Staatsanwaltschaft im Rahmen der Rechtshilfe Durchsuchungen bei den, in Polen ansässigen Hauptbeschuldigten und deren Firmen. Anlass der Maßnahmen sind Ermittlungen gegen drei polnische Staatsangehörige (37, 42, 44) als Hauptbeschuldigte sowie 71 Auftragsvermittler in Deutschland. Gegen diese Personen wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Einschleusens von Ausländern, illegaler Ausländerbeschäftigung in größerem Umfang sowie des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt ermittelt. Die Höhe von nichtabgeführten Sozialversicherungsbeiträgen beläuft sich nach Ermittlungen des Hauptzollamtes Dresden auf geschätzte 14 Millionen Euro.
Weidenhahn (ots)
Am 20.09.2026 gegen 15:44 Uhr befuhr ein 61-jähriger Porschefahrer hinter einem 65-jährigen Opelfahrer die B8 aus Freilingen kommend in Fahrtrichtung Arnshöfen. In einer schlecht überschaubaren Kurve überholte der Porschefahrer den Opelfahrer. Als ihm im Gegenverkehr ein weiterer Opel entgegenkam, verlor der Porschefahrer die Kontrolle über sein Fahrzeug, kam ins Schleudern und kollidierte mit dem entgegenkommenden Opel. Der ca. 30 Minuten nach dem Verkehrsunfall durchgeführte Atemalkoholtest ergab bei dem Porschefahrer 0,29 Promille. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Beide Fahrzeuge erlitten wahrscheinlich einen Totalschaden, welcher auf circa 140.000 EUR geschätzt wird. Sechs Personen wurden bei dem Verkehrsunfall leicht verletzt, wovon drei zur Kontrolle in umliegende Krankenhäuser verbracht wurden. Die B8 wurde für die Unfallaufnahme für zwei Stunden voll gesperrt. Gegen den 61-jährigen Porschefahrer wurde eine Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet. (Polizei Montabaur)
Eppenrod/Westerwald (ots)
Am heutigen 20.09.2026 gegen 12:26 Uhr wurde die Polizeiautobahnstation Montabaur darüber informiert, dass sich auf der BAB 3 bei km 96,5 in der Gemarkung Eppenrod in Fahrtrichtung Köln ein Fahrzeug mehrfach überschlagen haben und nun auf der Mittelschutzplanke liegen solle. Die eingesetzten Streifenbesatzungen konnten tatsächlich an der angegebenen Örtlichkeit einen PKW Opel Meriva aus dem Kölner Raum feststellen, der mit der Front auf der Mittelschutzplanke und mit dem Rest quer auf dem linken Fahrstreifen stand. Auf dem Seitenstreifen konnte weiterhin ein Frankfurter Volvo XC 90 festgestellt werden, der auf der Fahrerseite erheblich beschädigt war. Vor Ort konnten die Beamten ein DASH-Cam Video eines Unfallzeugen sichern.
Weiterlesen ...Je 50.000 Euro für neue Radwege in Unnau und Wallmerod
Der Kreisausschuss des Westerwaldkreises hat in seiner vergangenen Sitzung mehrere Vorhaben in den Bereichen Radverkehr, Bevölkerungsschutz und öffentlicher Nahverkehr auf den Weg gebracht. So hat er im Rahmen der Radwegeförderrichtlinie des Kreises beschlossen, zwei Baumaßnahmen jeweils mit der Maximalförderung zu unterstützen und in das Alltagsradwegekonzept des Westerwaldkreises aufzunehmen.
Zur Rolle von Ortsgemeinderat und Verbandsgemeindeverwaltung
Die Entscheidung über das Bürgerbegehren gegen den Windpark „Drei Eichen“ ist in Leuterod
gefallen. Getroffen hat sie ein Ortsgemeinderat, der sich seit 2024 mit dem Vorhaben befasst
und beide Rechtsauffassungen kannte.
In der öffentlichen Diskussion ist zuletzt ein anderer Eindruck entstanden: Die Entscheidung
sei in Wirges getroffen und in Leuterod lediglich nachvollzogen worden. Das ist falsch. Die Ortsgemeinde Leuterod möchte erläutern, warum.
Wie Entscheidungen in einer Ortsgemeinde zustande kommen
Ortsgemeinden in Rheinland-Pfalz haben kein eigenes Rathaus und keine eigenen
Verwaltungsmitarbeiter. Die Verwaltungsarbeit erledigt nach § 68 der Gemeindeordnung die
Verbandsgemeindeverwaltung, und zwar im Namen und Auftrag der Ortsgemeinde.
Der Anstoß für ein Thema kommt in aller Regel aus der Ortsgemeinde selbst. Ortsbürgermeister und
Beigeordnete bringen Vorhaben auf, beauftragen die Verbandsgemeindeverwaltung Angebote
einzuholen, sprechen dann gemeinsam mit den Anbietern und erarbeiten zusammen die Konzepte. Die
Verbandsgemeindeverwaltung bringt das in die Form einer Beschlussvorlage, prüft den rechtlichen
Rahmen und zieht bei Bedarf weitere Fachleute hinzu. Am Ende steht ein Vorschlag, wie entschieden
werden könnte.
Dieser Vorschlag ist keine Anweisung. Der Ortsgemeinderat kann ihm folgen, ihn ändern oder
ihn ablehnen. Entschieden wird allein im Rat, von gewählten Bürgerinnen und Bürgern aus der
Ortsgemeinde. Ist der Beschluss gefasst, kehrt sich das Verhältnis um: Er ist verbindlich, und
die Verwaltung setzt ihn um. Sie kann ihn weder abändern noch übergehen.
Der Ortsgemeinderat ist von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt und entscheidet in eigener
Verantwortung. Er lässt sich dabei weder von Vorlagen der Verwaltung noch von öffentlichem
Druck leiten, sondern von der Sach- und Rechtslage.
Dass die Verwaltung überhaupt einen Vorschlag macht, hat einen einfachen Grund: Beschlüsse
müssen rechtmäßig sein. Ein Beschluss, der gegen geltendes Recht verstößt, kann von der
Bürgermeisterin und/oder der Kommunalaufsicht beanstandet werden und muss dann wieder
aufgehoben werden. Die Vorlage zeigt dem Rat deshalb, welcher rechtliche Rahmen gilt.
Der Beschluss vom 3. September
Mit dem Vorhaben befasst sich der Ortsgemeinderat seit dem Grundsatzbeschluss vom März
2024. Die Beschlussvorlage einschließlich der anwaltlich geprüften Rechtsauffassung lag den
Ratsmitgliedern vor der Sitzung vor. In der Sitzung haben sie zusätzlich die Gegenposition der
Bürgerinitiative gehört, die ihre juristisch ausgearbeitete Stellungnahme ohne zeitliche
Begrenzung vortragen konnte. Auf dieser Grundlage haben sie entschieden.
Die Bürgerinitiative hat ihre rechtliche Bewertung erstmals in der Sitzung vorgetragen. Sie
stützte sich dabei auf denselben Sachverhalt und kam zu einer anderen rechtlichen
Einschätzung. Die Rechtsfrage war zuvor durch eine beauftragte Rechtsanwaltskanzlei und
durch den Gemeinde- und Städtebund geprüft worden. Der Rat hat die vorgetragene
Gegenauffassung zur Kenntnis genommen und ist bei seiner Bewertung geblieben.
Dass der Rat dabei frei war, hat die Verbandsgemeindeverwaltung den Vertretungsberechtigten
des Bürgerbegehrens bereits am 1. September schriftlich mitgeteilt: Der Ortsgemeinderat sei
in seiner Entscheidung frei, und die Beschlussfassung könne vom Beschlussvorschlag
abweichen. Hätte der Rat nach der Anhörung ausreichende Zweifel an der geprüften
Rechtsauffassung gehabt, hätte er das Bürgerbegehren für zulässig erklären oder die
Entscheidung vertagen können, um die vorgetragenen Einwände prüfen zu lassen. Solche
Zweifel sind nicht entstanden.
Bei der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens geht es nicht um ein Für oder Wider zur Windkraft.
Der Rat prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen des § 17 a der Gemeindeordnung
vorliegen. Angelegenheiten der Bauleitplanung sind einem Bürgerentscheid nach dieser
Vorschrift ausdrücklich entzogen. Das Bürgerbegehren war zwar auf die Verpachtung
gemeindeeigener Flächen gerichtet, hätte damit aber die laufende Bauleitplanung beendet.
Diesen Zusammenhang hat der Rat geprüft und bewertet. Liegt ein Ausschlusstatbestand vor,
ist die Rechtsfolge zwingend.
Dass die zugrunde liegende Rechtsfrage unterschiedlich beurteilt werden kann, bestreitet die Ortsgemeinde Leuterod nicht. Sie ist gerichtlich überprüfbar, und einer solchen Überprüfung sieht die Ortsgemeinde gelassen entgegen. Wer den Beschluss für falsch hält, darf ihn kritisieren. Gefallen ist er in Leuterod, in einem Rat, der vorbereitet war und beide Rechtsauffassungen kannte. (VG Wirges)
GEMEINSAM IM WESTERWALD „JA zum Alter“ SAGEN
WW. Zum Internationalen Tag der älteren Menschen am 1. Oktober ruft das Netzwerk „Senioren-Rat Westerwald“ (SRW) dazu auf, aktiv zu werden und das Thema Älterwerden im Westerwaldkreis stärker ins gesellschaftliche Bewusstsein zu rücken. Unter dem Motto „JA zum Alter“ beteiligt sich das Senioren-Netzwerk mit bundesweit vielen Organisationen, Kommunen, Vereinen, Initiativen und engagierten Einzelpersonen an der Initiative der Aktion der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen (BAGSO). Ziel ist es, eine positive Haltung gegenüber dem Alter zu fördern. Vor Ort bedeutet dies: die vom Wäller Kreistag beschlossene fortschrittliche „Seniorenpolitische Konzeption“ (SPK) nun kraftvoll umzusetzen!
Weiterlesen ...Drei neue Angebote runden das Programm ab
Drei zusätzliche Erlebnisse im Herbstferienprogramm der Kreisjugendpflege des Westerwaldkreises sorgen für jede Menge Abwechslung und gute Laune. Gemeinsam mit der Kreisjugendpflege Altenkirchen und dem Jugendzentrum Hachenburg hat das Team ein vielseitiges Angebot auf die Beine gestellt: Es reicht vom actionreichen Toben im Flippolino über spannende Einblicke in die faszinierende Welt des Waldes in Oberhausen bis hin zu einem zweitägigen Kulturtrip nach Essen mit Varietébesuch.