Deesen (ots) - Am Donnerstagnachmittag kam es auf der Schnellfahrstrecke zwischen Montabaur und Köln, Höhe Ortschaft Deesen, zu einem Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr. Vier Deutsche im Alter von 17-20 Jahren hatten in zeitlichen Abständen drei Mal Schottersteine auf beide Richtungsgleise gelegt. Drei Züge überfuhren die aufgelegten Steine, wobei bei Zweien Beschädigungen an den Radreifen eines Drehgestells festgestellt wurden. Beeinträchtigungen des Fahrkomforts waren die Folge; eine eingehende Untersuchung der betroffenen Züge wird durchgeführt. Verletzt wurde niemand. Durch den Vorfall erhielten 10 Züge insgesamt 568 Minuten Verspätung. Ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr wurde durch die Bundepolizeiinspektion Trier gegen die vier jungen Männer eingeleitet.
Die ICE-Züge auf der Schnellfahrstrecke fahren Geschwindigkeiten von bis zu 300 km/h und entwickeln eine enorme Druck- und Sogwirkung. Der Aufenthalt in unmittelbarer Schienennähe ist absolut lebensgefährlich und strengstens verboten. Ebenso ist das Bereiten von Hindernissen kein Jugendstreich, sondern eine schwerwiegende Straftat. Unabhängig davon können zivile Schadensansprüche gegen die Verursacher geltend gemacht werden.
Erst vor wenigen Tagen warnte der Deutsche Wetterdienst vor einem erneuten Dürresommer. Es soll warm und extrem trocken werden. Das ist nicht nur für Mensch und Tier anstrengend. Auch die Vegetation leidet unter dem fehlenden Wasser.
Das sorgt in vielen Teilen Deutschlands zu einer hohen Brandgefahr. Oftmals reicht schon eine fahrlässig weggeworfene Zigarette, um ganze Wälder in Brand zu setzen. Dabei ließen sich Brände ganz leicht vermeiden, so der Landesfeuerwehrverband Rheinland-Pfalz. Dazu gibt der Verband fünf Tipps, die Brände verhindern.
Im Rahmen einer Begehung des Naturschutzgebietes Hasslichskopf bei Elkenroth wurde der zuständige Biotopbetreuer Peter Weisenfeld darauf aufmerksam, dass in einem Amphibientümpel zwei Reusen ausgelegt wurden. Die Reusen wurden ohne Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörde sowie ohne Kenntnis des Biotopbetreuers in dem streng geschützten Areal angebracht.
In den Reusen befanden sich etwa 20 Kammmolche sowie rund 25 Bergmolche. Der Kammmolch ist europaweit nach der FFH-Richtlinie (Anhang II und IV) geschützt und sogar „streng geschützt“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz. Der Bergmolch gilt als „besonders geschützt“ nach Bundesnaturschutzgesetz und Bundesartenschutzverordnung. Nach den Vorschriften des Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) dürfen wild lebende Tiere nicht von ihrem Standort entnommen werden. Darüber hinaus ist es verboten, wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (§ 44 BNatSchG). Wird dies dennoch praktiziert, handelt sich hierbei um einen Straftatbestand, der mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann. Von Seiten der unteren Naturschutzbehörde wurde daher Anzeige erstattet und die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.
Ein poetischer Kino-Dokumentarfilm mit Tanzkonzert und ein anregender Vortrag über Zen-Buddhismus – das erwartet die Besucher am Samstag, den 25. Mai, in Hachenburg. Der Eintritt kostet jeweils 10 Euro.
„Im Spiegel Deines Angesichts - Aus dem Leben einer Tempeltänzerin“ nimmt die Zuschauer im Cinexx ab 10 Uhr mit auf eine mystische Reise durch verschiedene Länder, Kulturen, Traditionen und Religionen – ein modernes Märchen über eine Tänzerin, die aus ihrem Leben erzählt. Danach gibt es die Möglichkeit, Fragen an die Regisseurin Carola Stieber zu stellen. Abschließend wird sie, begleitet von Musikfreunden, live für das Publikum tanzen.