Öffentliche Bekanntmachung über die Offenlegung der Entwurfsunterlagen zur angestrebten 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach – Teilgebiet Stadt Ransbach-Baumbach
Der Verbandsgemeinderat Ransbach-Baumbach hat im Juli 2016 auf der Grundlage des § 2 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 23.09.2004 (BGBL. I S. 2414) in der aktuellen Fassung die Teilfortschreibung und somit 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach beschlossen. Die 2. Änderung wird somit im „Parallelverfahren“ zur 4. Änderung des Bebauungsplanes „Stadtmitte –Bereich Mitte“ (Neubau Edeka) der Stadt Ransbach-Baumbach durchgeführt. Der Aufstellungsbeschluss wurde gemäß § 2 Absatz 1, Satz 2 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht.
Ein schwerer Verkehrsunfall auf der L307 zwischen Höhr-Grenzhausen und Hilgert hat am Mittwochabend zwei Todesopfer gefordert. Weitere Personen wurden schwerstverletzt. Wie es zu dem Unfall kommen konnte ist noch unklar. Die Unglücksstelle ist so weitläufig, dass der Verkehr nicht am Unfallort vorbeigeführt werden kann. Es erfolgt eine Umleitung über die A48. Im Einsatz waren Rettungskräfte aus Höhr-Grenzhausen, Ransbach-Baumbach und Montabaur. (Foto RWW)
Jugendliche sammelten 2019 Erfahrungen bei den Metall-Erlebnistagen im Kreis Altenkirchen – Wirtschaftsförderung des Kreises koordiniert kostenloses Angebot für heimische Schulen
Altenkirchen/Kreisgebiet. Wie könnte meine berufliche Zukunft aussehen? Diese Frage stellen sich viele Schülerinnen und Schüler, wenn das Ende der Schulzeit näher rückt. Wie fühlt es sich an, einmal selbst ein Werkstück anzufertigen, mit der Feile Metall zu bearbeiten oder eine elektrische Schaltung genau nach Plan aufzubauen? An den Metall-Erlebnistagen 2019 erhielten rund 40 Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 8 und 9 Einblicke in den Berufsalltag unter anderem von Zerspanungsmechanikern, Werkzeugmechanikern oder Elektronikern für Betriebstechnik. Angeboten und organisiert werden die Berufseinblicke von der Wirtschaftsförderung Kreis Altenkirchen.
Für manche ist es der erste Kontakt
„Die Metall-Erlebnistage stellen frühzeitig einen Kontakt zwischen Ausbildungsinteressierten und regionalen Unternehmen her.
Limburg. Der Limburg-Pass kann ab sofort verlängert werden. Dies teilt das Einwohnermeldeamt und der Bürger-Service der Stadtverwaltung Limburg mit. Die Stadt unterstützt mit diesem speziellen Pass Einzelpersonen und Familien mit einem geringen Einkommen. Wer den Pass vorlegt, zahlt vergünstigte Preise bei der Volkshochschule, der Kulturvereinigung, der Stadtjugendpflege, den Kunstsammlungen, im Parkbad und bei Limburger Vereinen. Voraussetzung für den Limburg-Pass ist, dass der Hauptwohnsitz in Limburg oder einem Stadtteil liegt. Die Einkommensgrenze liegt bei Alleinstehenden bei 900 Euro und bei einem Zwei-Personen-Haushalt bei 1.200 Euro, sowie für jedes weitere Familienmitglied bei zusätzlich 300 Euro. Das Kindergeld wird dabei nicht auf das Einkommen angerechnet.