Altenkirchen/Kreisgebiet. Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Religions- und Glaubensgemeinschaften oder deren Dachorganisationen sowohl nach der bisherigen 5. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz als auch nach der ab 13. Mai geltenden 6. Corona-Bekämpfungsverordnung zur Durchführung ihrer Gottesdienste verpflichtet sind, Infektionsschutzkonzepte zu erstellen. Darin sollen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die Sicherstellung der möglichen Kontaktnachverfolgung, geregelt sein. Das Gesundheitsamt fordert daher alle Religions- und Glaubensgemeinschaften vor Wiederaufnahme der Gottesdienste auf, ihre Konzepte per Mail zu schicken (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für Fragen steht das Gesundheitsamt zur Verfügung (Tel.: 02681-813838). (Quelle Kreisverwaltung Altenkirchen)
Kreisweit arbeiten zahlreiche Ehrenamtler an der Produktion von Mund-Nasen-Masken für Pflegeeinrichtungen und Wohlfahrtsorganisationen
Altenkirchen/Kreisgebiet. Kurz nach der Bekanntgabe des so genannten Lockdowns aufgrund der Coronavirus-Pandemie rief die Kreisverwaltung Altenkirchen zum Nähen von provisorischen Mund-Nasen-Masken – so genannte Alltags-Masken – auf. Und zahlreiche Frauen und Männer machten sich ans Werk. Mit unermüdlichem Fleiß wurden Nähmaschinen ausgepackt, Vorlagen angefertigt und bestehende Nähanleitungen verbessert und optimiert. Ein scheinbar unerlässlicher Strom an Telefonaten und E-Mail-Angeboten folgte und ebbte auch Tage nach der Veröffentlichung des Aufrufes nicht ab. „Ich bin so stolz auf unsere ehrenamtlichen Unterstützer“, so Andrea Rohrbach, Ehrenamtskoordinatorin der Kreisverwaltung, „mit Hilfe der ehrenamtlichen Hilfe konnten bereits mehr als 2.500 Masken genäht werden, die unseren Pflegeeinrichtungen und Wohlfahrtsorganisationen zu Gute kommen können. Hierfür sind wir sehr dankbar.Bildzeile:
Kreisweit arbeiten zahlreiche Ehrenamtliche an der Produktion von Mund-Nasen-Masken für Pflegeeinrichtungen und Wohlfahrtsorganisationen. (Quelle Fotos/Collage: Kreisverwaltung/privat)
Für den 11.05.2020 war bei der Versammlungsbehörde eine Versammlung unter dem Motto "Demonstration gegen die aktuelle Politik im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie" angemeldet. Die Versammlung fand in der Zeit von 19:00 - 20:30 Uhr statt. Sie startete mit einer Rede auf dem Marktplatz in Bad Marienberg. Anschließend erfolgte ein Aufzug über die Bismarckstraße, Karlstraße, Gartenstraße, Langenbacher Straße und endete dann wieder auf dem Marktplatz. An der Versammlung nahmen im engeren Versammlungsraum 60 Personen teil. Im erweiterten Bereich um den Veranstaltungsort konnten weitere 140 Personen festgestellt werden. Zu Störungen kam es nicht. Die Aufzugsstrecke musste für die Dauer des Aufzuges kurzfristig für den Verkehr gesperrt werden. Zu nennenswerten Verkehrsstörungen kam es nicht. (Quelle Polizei Bad Marienberg)
Seit dem 28. April 2020 gelten die neuen Gesetzesänderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die umfangreichen Ergänzungen verbessern insbesondere für Radfahrer/innen, aber auch für Fußgänger die Sicherheit auf unseren Straßen.
Die aktualisierte StVO sieht neue Regelungen vor, die sich auf überhöhte Geschwindigkeit und mangelnde Sicherheitsabstände beziehen, denn rund 40 Prozent der Verkehrsunfälle sind im Jahr 2019 auf diese Unfallursachen zurückzuführen. Die Polizei Rheinland-Pfalz empfiehlt, sich an die Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten und die Geschwindigkeit den Fahrbahn- und Sichtverhältnissen anzupassen, um das Unfallrisiko zu reduzieren. Aber nicht nur eine angepasste Geschwindigkeit, auch ein ausreichender Sicherheitsabstand zum Vordermann ist wichtig, um im Notfall das eigene Fahrzeug rechtzeitig stoppen zu können.
Die neuen Änderungen in der StVO im Überblick: