Freileitung bei Waldarbeiten beschädigt
KOBLENZ. Am Mittwoch, 28. Oktober, kam es um 10.33 Uhr zu einem Stromausfall in Teilen der Verbandsgemeinde Westerburg. Betroffen waren die Orte Westerburg, Pottum, Höhn und Stahlhofen am Wiesensee. Bei Waldarbeiten wurde eine Freileitung leicht beschädigt. Die Experten der Energienetze Mittelrhein, der Netzgesellschaft der Energieversorgung Mittelrhein, konnten die Fehlerstelle vom Netz trennen, sodass um 11.24 Uhr wieder alle Orte versorgt waren. (Quelle evm)
Veranstaltung „Hochwasservorsorgekonzept und Starkregenvorsorge“ (Erste Bürgerbeteiligung in der Stadt Betzdorf für das Gebiet „Struthof“) findet heute nicht statt!
Betzdorf. Leider muss die geplante Veranstaltung zum Hochwasservorsorgekonzept und Starkregenvorsorge“ (Erste Bürgerbeteiligung in der Stadt Betzdorf für das Gebiet „Struthof“) am heutigen Mittwoch, dem 28. Oktober 2020 in der Stadthalle Betzdorf Corona bedingt entfallen.
Die Veranstaltung wird zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt. Sobald ein neuer Termin feststeht, werden wir diesen frühzeitig bekannt geben. (Quelle VG Betzdorf)
Nach einem eskalierten Familienstreit in Altenkirchen laufen die Ermittlungen der Polizei weiter. Dort ist am Montagabend ein 22-jähriger durch einen Polizisten angeschossen und schwer verletzt worden. Er hatte damit gedroht, seine Mutter und sich umzubringen. Anschließend ging er auch auf Beamte zu. Es kam zunächst zum erfolglosen Einsatz von Elektroschockern gegen den 22-jährigen, danach schoss einer der Beamten. (Quelle RWW / Polizei Altenkirchen)
Westerwaldkreis erlässt Allgemeinverfügung - Informationen des Landrates Achim Schwickert
Wie schon angekündigt wird es – wie bereits in unseren Nachbarkreisen Altenkirchen und Neuwied - auch für den Westerwaldkreis weitere einschränkende Maßnahmen aufgrund der rasant gestiegenen Infektionszahlen geben.
Dazu hat sich die Corona-Task-Force aus Land und Kreis einvernehmlich entschlossen. Diese Maßnahmen werden im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgelegt und am morgigen Dienstag öffentlich bekannt gemacht. Sie gelten dann vorerst bis zum 11.November 2020.
Zur Begründung der nun veranlassten Maßnahmen kann ich Folgendes erklären: Das Zurückfahren der Kontakte, wie wir es mit den nun vorgesehenen Einschränkungen vorgeben, hilft nicht nur dabei, die Ausbreitung des Virus einzudämmen, sondern wird – wenn sich alle daran halten – hoffentlich auch dazu führen, dass das Gesundheitsamt weiterhin die sehr sinnvolle Kontaktnachverfolgung noch gewährleisten kann. Zudem führt eine Einschränkung der Kontakte im Idealfall auch zu einer Reduzierung der Quarantäneanordnungen – denn wo kein Kontakt mit einem Infizierten stattgefunden hat, muss auch niemand in Quarantäne. Ziel ist es, eine Verlangsamung des Infektionsgeschehens zu erreichen. Wir haben versucht, zielgerichtete Maßnahmen zu finden, die den Alltag in wichtigen Bereichen auch weiterhin möglich machen.