Altenkirchen (ots) - Im Großen und Ganzen verlief das Wochenende aus Sicht der Polizei Altenkirchen ruhig und ohne besonders herausragende Einsätze ab. Lediglich in der Silvesternacht kam es hier und da zu Auseinandersetzungen. Auch die anderen Polizeistationen meldeten nur kleinere Zwischenfälle, die jedoch keine gravierenden Auswirkungen hatten. Insgesamt war der Jahreswechsel im Westerwald damit friedlich verlaufen.
Am Sonntag, 01.01.2017, 20:08 Uhr, befuhr der 47 jährige Unfallverursacher aus der VG Rennerod die B 54 von Rennerod in Richtung Siegen. Nach bisherigem Ermittlungsstand kam er in Emmerichenhain in einer Rechtskurve vermutlich infolge überhöhter Geschwindigkeit und Alkoholeinwirkung von der Fahrbahn ab, durchschlug die Hecke eines Wohnhauses und prallte in eine Erdaufschüttung des dortigen Vorgartens. Der verunfallte Pkw Audi blieb auf der Seite liegen und Fahrzeugteile, sowie aufgewirbeltes Erdreich, beschädigten die Hausfassade erheblich. Die Hausbewohner, die sich zum Unfallzeitpunkt im Wohnzimmer befanden, wurden durch umherfliegende Glasscherben der zerborstenen Fensterscheiben leicht verletzt und erlitten einen Schock. Der Unfallverursacher, der sich alleine im Fahrzeug befand, flüchtete leichtverletzt von der Unfallstelle. Dabei war er vermutlich nur mit einem T-Shirt bekleidet. Trotz intensiven Suchmaßnahmen konnte der Fahrer nicht aufgefunden werden. Letztmalig wurde er gegen 22:30 Uhr bei einem Bekannten vorstellig, flüchtete aber Fußläufig in unbekannte Richtung. Die polizeilichen Ermittlungen dauern derzeit an. Der entstandene Sachschaden dürfte über 10.000,- Euro liegen.
In der Nacht vom 30.12. zum 31.12.2016, gegen 03:40 Uhr, wurde ein Brand im Eingangsbereich eines Mehrfamilienhauses in der Weberstraße gemeldet. Durch auf Streife befindliche Polizeibeamte konnte zügig ermittelt werden, dass wohl vor der Hauseingangstüre des Anwesens brennbares Material (Stoffreste) abgelegt und angezündet wurde. Nachfolgend griff das Feuer auf die Wohnungstüre über. Hierdurch wurden die Rauchmelder im Inneren des Flures aktiviert und die Bewohner konnten sich ins Freie retten. Durch Anwohner konnte das Feuer mit einem Feuerlöscher gelöscht werden. Personen wurden nicht verletzt, durch das Feuer entstand ein Brandschaden an der Haustüre im vierstelligen Bereich. Die Ermittlungen der Polizei im Hinblick auf vorsätzliche Brandstiftung dauern an.
Keine gute Nachricht zum Jahreswechsel für die Halter von Freilandgeflügel und ihr Federvieh: Ab 02.01.2017 gilt wegen der Aviären Influenza (Vogelgrippe) im gesamten Gebiet des Westerwaldkreises eine generelle Aufstallungspflicht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Strauße, Wachteln, Enten und Gänse. Dies bedeutet allerdings nicht zwingend, dass die Tiere in einen geschlossenen Stall eingesperrt werden müssen. Vielmehr legt die betreffende Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung fest, dass sie auch in einem Auslauf gehalten werden dürfen, der nach oben mit einer überstehenden, dichten Abdeckung sowie nach allen Seiten mit einem engmaschigen Gitter oder Netz gesichert ist, die das Eindringen von Wildvögeln sicher unterbinden. Foto: Die Aufstallungspflicht kann auch mit einem vogeldichten Auslauf erfüllt werden. Im Falle dieser Gänse- und Entenhaltung wäre zusätzlich zu dem Gitter noch ein dichtes, überstehendes Dach erforderlich.