Betzdorf. „Datenschutz im Umgang mit hilfsbedürftigen Menschen“ ist der Titel einer
Informationsveranstaltung der örtlichen Arbeitsgemeinschaft Betreuungsrecht und der AWO-Betreuungsvereine im Landkreis Altenkirchen am Donnerstag, dem 21. November, um 18 Uhr in der Stadthalle Betzdorf. Diplom-Jurist Christopher Weis geht auf die Thematik im Hinblick auf die Rechte und Pflichten sozialer Einrichtungen, rechtlicher Betreuer und Behörden nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) ein.
Seit Einführung der DSGVO gibt es bei Betreuern, Bevollmächtigten, Angehörigen und Mitarbeitenden sozialer Einrichtungen viel Ungewissheit und es entstehen Fragen zum Umgang mit personenbezogenen Daten. Referent Christopher Weis ist selbst als Betreuer in einem Betreuungsverein der AWO tätig und unter anderem Datenschutzbeauftragter in zahlreichen Betreuungsvereinen in Rheinland-Pfalz. Eine Anmeldung zur Veranstaltung ist nicht erforderlich.
Auskünfte zur Veranstaltung gibt es bei den Betreuungsvereinen der AWO im Landkreis Altenkirchen Foto:
Christopher Weis referiert am 21. November in Betzdorf. (Quelle / Foto: Kreisverwaltung Altenkirchen)
Für einen sicheren Schulweg sponserte der Förderverein allen neuen Erstklässlern der Grundschule am Eichberg tolle Sicherheitswesten. Die Kinder freuten sich riesig und schlüpften direkt in ihre neuen „Wegbegleiter“. Gerade jetzt während der dunklen Jahreszeit werden die Kinder nun immer gut zu erkennen sein. Wenn jetzt auch noch Sie, liebe Mit-Autofahrer, gerade auf dem allmorgendlichen „schnellen“ Weg zur Arbeit auf alle Schulkinder achten und auf die Bremse treten dürfte der sichere Weg zur Schule für kleine und große Schulkinder kein Problem mehr sein. (Quelle / Foto: VG Wallmerod)
Altenkirchen/Kreisgebiet. Am 1. Oktober endete offiziell die „Vegetationszeit“, in der durch einen Verzicht auf Baumfällungen und starken Rückschnitt unter anderem auf brütende Vögel sowie andere baumbewohnende Tierarten Rücksicht genommen wird. Die Untere Naturschutzbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass dennoch in der nun anstehenden „vegetationsfreien“ Zeit bis zum 1. März das Fällen von Bäumen nicht generell erlaubt ist. Denn auch jetzt können im Einzelfall naturschutzrechtliche Genehmigungen, das heißt eine Erlaubnis der Unteren Naturschutzbehörde bei der Kreisverwaltung, für eine Fällung erforderlich sein. Soll etwa ein ortsbildprägender, markanter Baum oder eine Gehölzgruppe im Innen- oder Außenbereich einer Ortslage entfernt werden, wird angeraten, im Vorfeld Kontakt mit der Unteren Naturschutzbehörde aufzunehmen.
1,5 Stunden statt 1,5 Wochen Arbeitszeit. Diese Ersparnis wird das neue Verfahren zur Sanierung von Kanalschächten bringen, dass künftig in der Verbandsgemeinde Montabaur angewendet werden soll. Wo bisher die Straße aufgegraben und ein neuer Schacht eingesetzt werden musste, was im Schnitt 1,5 Wochen dauerte, wird mit der innovativen Technik in nur 1,5 Stunden der Schacht mit einem passgenauen GFK-Rohr ausgekleidet und abgedichtet. GFK steht für eine spezielle Glasfaser-Kunststoffverbindung. Das Material kennt man in Montabaur von den Mon-Stilettos her, aber auch Kanus, Streugutbehälter und Mülleimer werden daraus gefertigt. Das Verfahren ist erst seit wenigen Monaten auf dem Markt und wurde in Montabaur an vier Schächten auf der Alberthöhe getestet. Foto: Ein innovatives Verfahren zur Sanierung von Kanalschächten wurde in Montabaur getestet – und für gut befunden. Beim Test dabei waren (v.l.) Rainer Schuster für die Firma Kuchem, Michael Maurer und Florian Benten von den Verbandsgemeindewerken sowie Wendelin Böhme vom GFK-Hersteller Brandenburger.