Die Landesregierung verfolgt kontinuierlich das Ziel, bezahlbaren Wohnraum für die Bürgerinnen und Bürger in ganz Rheinland-Pfalz zu schaffen. Kernstück ist dabei die soziale Wohnraumförderung. Durch die Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104d) im letzten Jahr kann der Bund zweckgebundene Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus gewähren. Die Verwaltungsvereinbarung über den sozialen Wohnungsbau im Programmjahr 2020, die Mitte Dezember 2019 von der Bauministerkonferenz beschlossen wurde, wurde heute vom rheinland-pfälzischen Ministerrat gebilligt.
Dreifelden (ots)
Ein 57-jähriger Pkw-Fahrer aus der VG Hachenburg befuhr die Wiedbachstraße in Dreifelden und stieß aus Unachtsamkeit gegen einen rechts am Straßenrand stehenden Pkw. Durch die Wucht des Aufpralls wurde der ordnungsgemäß geparkte Pkw gegen einen weiteren geparkten Pkw geschoben. Der Pkw des Unfallverursachers und der zuerst angefahrene Pkw waren nicht mehr fahrbereit und mussten abgeschleppt werden. Es entstand Sachschaden, ca. in Höhe von 13.500 Euro. (Quelle Polizei Hachenburg)
Grenzen setzen ist nicht schwer …: Kinderschutzbund hat ein neues Angebot für Eltern
HÖHR-GRENZHAUSEN. „Grenzen setzen ist nicht schwer – sie einzuhalten umso mehr“. Das ist das Motto des Kurses, mit dem der Kinderschutzbund seine Arbeit mit Kindern und Eltern erweitert. An zehn Abenden werden Mütter und Väter gestärkt und bei der Erziehung zur gesunden Entwicklung ihrer Kinder unterstützt.
An jedem Tag stellt das Leben vielfältige Herausforderungen an Kinder und Eltern. Die meisten Mütter und Väter möchten ihre Kinder zu selbstständigen, Regel akzeptierenden, selbstbewussten und mit sozialen Kompetenzen ausgestatteten Menschen erziehen. Aber im Spagat zwischen Beruf, Familie und Erziehung fühlen sie sich häufig überfordert.
Bei kleineren Baustellen muss der Eigentümer selbst dafür sorgen, dass die Mülltonnen erreichbar sind Altenkirchen. Der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises Altenkirchen (AWB) weist darauf hin, dass bei Straßenbaumaßnahmen grundsätzlich die Abfallentsorgung weiterhin planmäßig erfolgt. Die bauausführende Firma ist – speziell bei Vollsperrungen – rechtlich verpflichtet, die Abfallentsorgung entsprechend zu gewährleisten. Im Regelfall werden laut AWB die Behälter von den Firmen am Grundstück abgeholt und an geeignete Sammelplätze außerhalb der Baustelle gebracht. Hier erfolgt dann die Entleerung der Behältnisse durch den Abfallentsorger. Im Anschluss werden die Gefäße dann wieder durch das Tiefbauunternehmen an das jeweilige Grundstück zurückgebracht. „Die Vertreter der tätigen Firmen vor Ort können hierzu gerne angesprochen werden“, schreibt der AWB in einer Pressemitteilung. Bei kleineren Baustellen, bei denen die Gefäße von den Bürgerinnen und Bürgern ohne erheblichen Mehraufwand zu transportieren sind, sei es erforderlich, dass die Anwohner ihre Gefäße selbst außerhalb der Baustelle dort platzieren, wo eine gute Anfahrmöglichkeit für den Entsorger besteht. Im Rahmen verschiedener Bauabschnitte könnten natürlich, beispielsweise bei Straßenerneuerungsmaßnahmen, bisweilen temporäre Engpässe entstehen. In diesen Fällen bittet der AWB um Verständnis. (Quelle Kreis Altenkirchen)