Als Dienstherr der Feuerwehren in der Verbandsgemeinde Bad Marienberg übergab Bürgermeister Andreas Heidrich (links) im Zuge der weiteren Umsetzung des Feuerwehr Organisations- und Bedarfsplans das neue Mannschaftstransportfahrzeug (MTF) in kleinem Rahmen an die Freiwillige Feuerwehr Norken. Wehrführer Tobias Schüler (Mitte) und sein Stellvertreter Max Giehl (2. v.l.) freuten sich über die erweiterten Einsatzmöglichkeiten, die das Fahrzeug bietet. Gemeinsam mit dem Bürgermeister gratulierte der Stellvertretende Wehrleiter der Verbandsgemeinde Frank Schiffmann (rechts).
Andreas Heidrich dankte anlässlich der offiziellen Übergabe der Ortsbürgermeisterin Simone Jungbluth (2.v.r.) für die großzügige Zuwendung der Ortsgemeinde Norken in Höhe von 10.000 €, sowie einigen privaten Spendern für ihre Beteiligung an den Kosten mit weiteren rund 7.000 €. Dadurch wurde die Beschaffung von Zusatzausstattung für das Fahrzeug über das normale Maß hinaus ermöglicht. Insgesamt schlagen die Kosten für das Fahrzeug mit rund 78.000 € zu Buche. Der Westerwaldkreis hat eine Zuwendung in Höhe von 13.000 € in Aussicht gestellt.
Die Wehrführung dankte den Gremien der Verbands- und Ortsgemeinde ausdrücklich für die gute Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Arbeit. Dies trage zur weiteren Steigerung der Motivation der Wehrleute bei.
Verbandsgemeindeverwaltung Titelfoto: Röder-Moldenhauer (Quelle VG Bad Marienberg)
Vallendar (ots)
Am 23.11.2020, gegen 20:45 Uhr, kam es zu einer Körperverletzung zum Nachteil einer 20jährigen Bendorferin an der Bushaltestelle in der Rheinstraße in Vallendar. Während die Geschädigte auf den Bus wartete, wurde sie plötzlich von einem männlichen, unbekannte Täter zu Boden gerissen und getreten. Die Frau flüchtete daraufhin in den anfahrenden Bus nach Bendorf. Gegenüber der Polizei konnte sie folgende Täterbeschreibung abgeben: ca. 30 Jahre alt, südländisches Erscheinungsbild, kräftige Statur, roter Stoffbeutel.
Zeugen des Vorfalls werden gebeten sich mit der Polizei Bendorf in Verbindung zu setzen. (Quelle Polizei Koblenz)
Neuwied (ots)
Bei der Suche beteiligten sich neben der Polizei auch viele Freiwillige, die über einen Facebook-Aufruf der Mutter auf den Sachverhalt aufmerksam wurden. Ebenso waren Rettungshunde eines privaten Vereins eingebunden. Die aufgenommene Spur verlor sich in der Gemarkung Asbach an der Landesstraße 255, dortiger Kreisverkehr Richtung Zum Jägertal.
Die Kinder verfügen über familiäre Beziehung nach Bonn.
Hinweise auf den Aufenthaltsort der Kinder werden erbeten an die Polizei Neuwied (02631/878-0) oder jede andere Polizeidienststelle.
Nachtrag: Die Kinder wurden am 23.11.2020 in Bonn angetroffen und in Obhut genommen. Es bestehen derzeit keine Hinweise auf das Vorliegen von Straftaten. (Quelle Polizei Neuwied)
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Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat gegen vier ehemalige Vorstandsmitglieder der insolventen AWO Kreisverbände Westerwald und Altenkirchen sowie gegen zwei frühere Mitarbeiter und drei frühere Mitarbeiterinnen dieser Kreisverbände Anklage zum Landgericht - Wirtschaftsstrafkammer - in Koblenz erhoben. Die Angeschuldigten sind zwischen 42 und 79 Jahren alt.
Einem Mitarbeiter und einer Mitarbeitern des AWO Kreisbandes Westerwald e.V. wird vorgeworfen, im Zeitraum zwischen Dezember 2011 und August 2014 in 101 Fällen gemeinschaftlich und gewerbsmäßig gegenüber dem Kuratorium Deutsche Altershilfe Wilhelmine-Lübke-Stiftung e.V. Seminare vorsätzlich falsch abgerechnet und hierdurch bei jeder Abrechnung den Tatbestand des Betruges in einem besonders schweren Fall verwirklicht zu haben. Der Schaden der Stiftung soll sich auf 260.000,- EUR belaufen. Sie trat als Fördergeberin für die Seminare auf und bezuschusste deren Durchführung abhängig von der Anzahl der Teilnehmer. Gegen die beiden Mitarbeiter des AWO Kreisverbandes Westerwald e.V. besteht der Verdacht, dass sie die Teilnehmerzahlen der Seminare durchgängig zu hoch angegeben haben. Darüber hinaus besteht gegen einen der beiden Mitarbeiter der Verdacht des versuchten Prozessbetruges zum Nachteil des AWO Kreisverbandes Westerwald e.V., weil er in einem von dem Insolvenzverwalter gegen ihn angestrengten Zivilprozess die Verantwortlichkeiten für die Betrugstaten zum Nachteil der Stiftung bewusst unrichtig dargestellt haben soll.