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Jugendamt der Kreisverwaltung Altenkirchen: 187 Krisen-Beratungen bislang in diesem Jahr

Altenkirchen. Auf der einen Seite die Mutter, auf der anderen der Vater: Bei einer Trennung sitzen Kinder zwischen zwei Stühlen – ein Schicksal, das viele Familien trifft: Im Kreis Altenkirchen gab es im vergangenen Jahr 265 Scheidungen. Für viele der betroffenen Familien wird das Jugendamt der Kreisverwaltung dabei zu einer wichtigen Anlaufstelle. Es kümmert sich bei einer Scheidung oder Trennung um Kinder und Eltern. Insgesamt führte das Jugendamt Altenkirchen im vergangenen Jahr 282 Beratungsgespräche durch. Allein in diesem Jahr waren es bereits 187.

Jugendamt ist „Anwalt der Kinder“

„Das ist Krisenhilfe für die ganze Familie. Je weiter Eltern auseinanderrücken, desto größer wird die seelische Not der Kinder. Sie leiden und brauchen vor allem dann Aufmerksamkeit mit Feingefühl. Eine ‚Lösung von der Stange’ gibt es nicht“, sagt Siegfried Holtorf, Leiter der Trennungs- und Scheidungsberatung vom Jugendamt in Altenkirchen. Gerade „im Gerangel der Eltern“ würden die Bedürfnisse der Kinder oft zu kurz kommen. „Wichtig ist, dass die Eltern den Streit untereinander austragen“, so Holtorf. Es komme darauf an, die Kinder dabei möglichst zu schützen. Und am Ende sollten Vater und Mutter es schaffen, eine gemeinsame Verantwortung für die Kinder hinzubekommen. „Denn Eltern bleiben immer Eltern. Auch dann, wenn sie als Paar getrennte Wege gehen“, sagt Siegfried Holtorf. Dabei sei der Allgemeine Soziale Dienst (ASD) des Jugendamtes Altenkirchen mit seiner professionellen Beratung eine Art „Familien-Lotse“, um Kinder und Eltern durch die schwierige Lebensphase zu steuern. „Vor allem aber ist das Jugendamt der ‚Anwalt der Kinder’. Denn deren Interessen stehen ganz vorne. Davon wollen wir die Eltern bei unseren Beratungsgesprächen überzeugen“, macht Holtorf klar.

Das Verständnis für die Eltern komme dabei nicht zu kurz. Holtorf erklärt die Beratungspraxis des Jugendamtes: „Eine Trennung kostet Nerven. Emotionen spielen hierbei eine enorme Rolle. In der Beratung holen wir die Eltern deshalb da ab, wo sie stehen. Es kommt oft darauf an, eine Verletztheit auszuräumen und offen über die gesamte Konfliktlage zu sprechen. Die Eltern müssen es erst einmal schaffen, den Blick für die Kinder frei zu bekommen.“ Denn wichtig sei das Ziel: Eine gemeinsame Elternschaft, bei der es darum gehe, das Beste für die Kinder auszuloten und herauszuholen.

Vereinbarung vermeidet Streit und Stress
Als „Lösung Nr. 1“ steuert das Jugendamt die so genannte „außergerichtliche Elternvereinbarung“ an. „Dabei schreiben wir mit den Eltern die entscheidenden Punkte auf. Es ist ein Papier, das den Umgang und vieles von dem regelt, was für die Kinder wichtig ist – ein Mix aus ‚Wegweiser und Rezeptbuch’ für das künftige Miteinander von Kindern, Mutter und Vater“, erklärt Siegfried Holtorf. Das Jugendamt sei dabei eine Art „Schlichtungsstelle, die vielen Eltern hilft, einen Bogen um die Konflikte zu machen, die sonst eine enorme Energie rauben“. So eine Vereinbarung vermeide Streit und Stress. „Sie hilft, das neue Leben neu zu regeln. Und sie vermeidet, dass Kinder das Gefühl bekommen, zu festen Terminen wie Pakete von der einen zur anderen Haustür gebracht und abgegeben zu werden“, sagt Siegfried Holtorf.

Auch dann, wenn eine Schlichtung nicht im ersten Anlauf klappt, gilt: „Die Türen vom Jugendamt stehen immer offen. Anfangs ist oft eine intensive Einzelberatung notwendig, um dann in die gemeinsame Elternberatung starten zu können. Wichtig dabei ist, dass die Eltern in der Beratung nicht einen neuen Schauplatz für ihren Streit suchen, sondern eine gemeinsame Lösung auch wirklich wollen“, so Holtorf. Andernfalls lande der Streit vor dem Familiengericht. Hier sei das Jugendamt dann als Gutachter mit im Spiel. „Aber vorher wir tun alles, damit nicht das Gericht, sondern die Kinder und die Eltern entscheiden“, sagt Siegfried Holtorf. 

Hier gibt es Hilfe: 
Die Beratung des Jugendamtes Altenkirchen ist für Eltern, Kinder und Jugendliche unter folgender Rufnummer zu erreichen: 02681-812505. Dort gibt es auch Auskunft über weitere Beratungsangebote im Landkreis Altenkirchen in anderer Trägerschaft.
 (Quelle Kreis Altenkirchen)

Kategorie: Service, Tipps und Lebenshilfe
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