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Die Ratifikationsurkunden aus allen 16 Ländern liegen vor, somit treten sowohl der novellierte Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (6. MÄStV) und der Reformstaatsvertrag (7. MÄStV) am 1. Dezember 2025 in Kraft. „Dass alle 16 Länderparlamente den Reformen zugestimmt haben, ist ein starkes Signal für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk, aber auch die privaten Medien und somit das duale System insgesamt. Mit dem Reformstaatsvertrag müssen ARD, ZDF und Deutschlandradio mehr kooperieren, effizienter arbeiten und können die digitale Weiterentwicklung einer gemeinsamen digitalen Plattform schnell voranbringen.

Zum Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks gehören künftig auch mehr interaktive Formate und der Dialog mit der Gesellschaft. Weiterhin soll die Kooperation mit privaten Medien neue Allianzen ermöglichen. Diese kann auch Bildungs- und Kultureinrichtungen eröffnet werden. Nur so kann gegenüber den internationalen Plattformen mehr Eigenständigkeit und digitale Souveränität aufgebaut werden, betonte Ministerpräsident Alexander Schweitzer als Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder.

„Mit dem Reformstaatsvertrag machen wir den öffentlich-rechtlichen Rundfunk digitaler und effizienter. Mehr Klasse, statt Masse und Miteinander statt Gegeneinander – die Zusammenarbeit der Rundfunkanstalten soll die Regel werden, sowohl strukturell als auch programmlich. Wir sichern Qualität und passen den Programmauftrag an das neue Mediennutzungsverhalten und die moderne Medienwelt an“, so Staatssekretärin Heike Raab als Koordinatorin der Rundfunkkommission der Länder.

„Kinder und Jugendlichen brauchen mehr Schutz und mehr Medienkompetenz bei der Nutzung digitaler Medien. Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag unterstützt hier ganz konkret Eltern und Erziehende. Aus gutem Grund sind TikTok und YouTube erst ab 13 nutzbar. Durch Alterseinstellungen direkt auf dem Smartphone können Eltern für die altersgerechte Nutzung von Spielen und Social Media sorgen“, erläuterte Ministerpräsident Alexander Schweitzer die Neuerungen des Sechsten Medienänderungsstaatsvertrages.

„Der Sechste Medienänderungsstaatsvertrag stärkt den technischen Jugendmedienschutz und führt für Eltern und Erziehende Werkzeuge ein, mit denen sie die von Kindern genutzten Endgeräte leichter altersgerecht einstellen können und die Nutzung zu begrenzen“, so Medienstaatssekretärin Heike Raab zur Novelle des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages. „Auch der Werkzeugkasten der Medienaufsicht wird erweitert und das Vorgehen gegen rechtswidrige Inhalte effektiver und effizienter ausgestaltet“, so die Staatssekretärin weiter.

Dem ebenfalls im Ratifikationsverfahren befindlichen Achten Medienänderungsstaatsvertrag zur Reform des Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrages haben hingegen nicht alle 16 Länderparlamente zugestimmt. Dieser Staatsvertrag tritt daher nicht in Kraft. (Staatskanzlei Mainz) 

Kategorie: Bunte Meldungen
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