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Die Notfallseelsorge im Kreis Altenkirchen wird auf eine breitere Basis gestellt. Waren es bislang in der Regel hauptamtlich in der Seelsorge Tätige, die diese Aufgabe übernommen haben, wird dies künftig auch für Ehrenamtler möglich sein. Dies sieht die neue Organisationsregelung für die Notfallseelsorge (NFS) im Landkreis Altenkirchen vor, die Anfang Juli in Kraft getreten ist.

„Ich bin den Vertretern der katholischen und evangelischen Kirche im Kreis Altenkirchen sehr dankbar, dass wir hier in Zusammenarbeit mit unserer Fachabteilung zu einer tragfähigen Lösung für diese oft herausfordernde Aufgabe gekommen sind“, unterstrich Landrat Dr. Peter Enders anlässlich der Vertragsunterzeichnung, an der Superintendentin Andrea Aufderheide 
für den Evangelischen Kirchenkreis Altenkirchen, Dechant Martin Kürten für das katholische Kreisdekanat Attenkirchen und Regine Wald für das Leitungsteam Pastoraler Raum Betzdorf teilnahmen. 

Die Tätigkeit der Notfallseelsorge ist psychosoziale Akuthilfe für unmittelbar und mittelbar durch ein belastendes Ereignis Betroffene. Oft spricht man auch von „Erster Hilfe für die Seele“ in Notfällen und Krisensituationen. Angefordert von Feuerwehr, Polizei oder den Rettungsdiensten sind Notfallseelsorger im Einsatz beispielsweise bei häuslichen Todesfällen, Überbringung von Todesnachrichten zusammen mit der Polizei, schweren Verkehrsunfällen oder Großschadensereignissen.

Die Ausbildung für die ehrenamtliche Notfallseelsorge erfolgt in einem 112 Stunden umfassenden Kurs, der erstmals von November 2025 bis Juni 2026 angeboten wird. Wer sich für den Dienst in der Notfallseelsorge interessiert, sollte mindestens 25 Jahre alt, psychisch und physisch belastbar und Mitglied einer christlichen Kirche in Deutschland sein. 

Gelegenheit, sich ausführlich zu informieren, gibt es bei einem Infoabend am Dienstag, dem 9. September, 19 Uhr in Altenkirchen (Theodor-Maas-Haus, Wilhelmstr.6, Eingang Schlossplatz). (Kreis Altenkirchen) 

Kategorie: Bunte Meldungen
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