Wie die Ordnungsbehörde der Kreisverwaltung mitteilt, hat es zum Beginn des Jahres im Bereich der Schornsteinfegerinnung Montabaur einige personelle Veränderungen gegeben.
Auf das Ausschreibungs- und Auswahlverfahren der Aufsichts- und Dienstleitungsdirektion Trier (ADD) hin, sind in insgesamt fünf sogenannten Kehrbezirken neue bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger bestellt worden. Diese sind laut Kreishaus rückwirkend seit 1. Januar im Amt.
Der Bezirk Westerwald III, der die Stadt Bad Marienberg (ohne Ortsteile Langenbach, Zinhain und Eichenstruth) sowie die Orte Hof (ohne Industriegebiet und Aussiedlerhof), Kirburg, Langenbach b. K., Lautzenbrücken und Nisterau umfasst, wird nunmehr von Jannik Oelke/ Zehnhausen b. R. bearbeitet.
Für den Bezirk Westerwald XXI ist künftig Herr Marco Villmann mit Dienstsitz in Hergenroth als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger bestellt. Sein Zuständigkeitsbereich umfasst die Gemeinden Girkenroth, Halbs, Hellenhahn-Schellenberg, Langenhahn, Pottum, Seck, Stahlhofen am Wiesensee, Waldmühlen, Weltersburg und Winnen.
Im Kehrbezirk Westerwald XXIII ist nunmehr Herr Mathias Villmann/ Kaden als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger tätig. Seine Zuständigkeit besteht im Bereich der Verbandsgemeinde Montabaur für die Ortsgemeinden Görgeshausen und Nentershausen, im Gebiet der Verbandsgemeinde Westerburg für die Gemeinden Brandscheid, Härtlingen, Kaden und Kölbingen.
Für den Bezirk Westerwald XXV, der die Gemeinden Eitelborn, Hübingen, Kadenbach, Oberelbert und Welschneudorf einschließt, ist künftig Herr Thorsten Thorenz mit Dienstsitz in Welschneudorf als bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger verantwortlich.
Der Kehrbezirk Koblenz I, der von der Schornsteinfegerinnung Koblenz bearbeitet wird, umfasst auch die Ortsgemeinde Nauort; für diesen Bereich ist Herr Sebastian Horne aus Zeltingen-Rachtig zum bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger bestellt.
Wie die Ordnungsbehörde weiter aufmerksam macht, sind in den übrigen Kehrbezirken keine Änderungen eingetreten. Des Weiteren sind die Zuschnitte der einzelnen Bezirke unverändert geblieben. (Quelle Westerwaldkreis)