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Im Jahr 2022 findet erneut ein Zensus statt. Mit dieser statistischen Erhebung soll die Anzahl der in Deutschland lebenden Menschen, deren Wohn- und Arbeitsverhältnisse ermittelt werden. Zu diesem Zwecke wird innerhalb der Kreisverwaltung des Westerwaldkreises temporär eine Zensuserhebungsstelle eingerichtet. Die eigentlichen Haushaltsbefragungen sollen im Zeitraum Mai bis August 2022 persönlich und vor Ort durch circa 220 Westerwälder, den sogenannten Erhebungsbeauftragten, durchgeführt werden. Jeder Erhebungsbeauftragte hat nach vorheriger Schulung etwa 100 Personen zu befragen.

Die Befragungsgebiete sind wohnortsnah, wenngleich eine Befragung im unmittelbaren Umfeld der eigenen Wohnung gesetzlich ausgeschlossen ist. Für den mit der Befragung verbundenen Aufwand wird den Erhebungsbeauftragten eine steuerfreie Entschädigung gezahlt, die sich nach einer Verwaltungsvereinbarung richtet und abhängig von Anzahl der Befragungen, angetroffenen Personen sowie weiteren Faktoren ist.
Von hoher Bedeutung bei der Arbeit als Erhebungsbeauftragter ist Vertraulichkeit, Zuverlässigkeit und gewissenhaftes Arbeiten. Darüber hinaus ist ein Wohnort in Deutschland ebenso Voraussetzung wie die Vollendung des 18. Lebensjahres.
Sollten Sie Interesse an der Aufgabe des Erhebungsbeauftragten haben, freuen wir uns über eine entsprechende Rückmeldung an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. (Quelle Westerwaldkreis)

Kategorie: Bunte Meldungen
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