Die Kreisverwaltung Altenkirchen bleibt karnevalsbedingt am Altweiber-Donnerstag, 20. Februar, nur bis 12 Uhr für den Publikumsverkehr geöffnet, nachmittags ist geschlossen. Die KFZ-Zulassungsstelle schließt an diesem Tag bereits um 10.30 Uhr. Der Dienstleistungsabend mit verlängerter Öffnungszeit bis 18 Uhr wird auf Mittwoch, 19. Februar, vorverlegt. An Rosenmontag und Veilchendienstag ist die Kreisverwaltung zu den üblichen Öffnungszeiten erreichbar. (Quelle Kreisverwaltung Altenkirchen)
BAB 48 Gemarkung Ransbach-Baumbach/Hilgert (ots)
Am Montag, 10.02.2020, 16:18 Uhr, befuhr ein Sattelzug mit Schüttgut die BAB 48 vom Autobahndreieck Dernbach kommend in Fahrtrichtung Koblenz. Vermutlich wegen eines Reifenplatzers geriet der Sattelzug außer Kontrolle und kippte in Richtung Mittelschutzplanke um. Das Schüttgut, es handelte sich um Sand, ergoss sich auf den linken Fahrstreifen des Gegenverkehrs. Ein auf diesem Fahrstreifen befindlicher Pkw fuhr in das Schüttgut. Der Pkw Fahrer wurde dadurch kurzfristig in seinem Pkw eingeschlossen, konnte aber leichtverletzt geborgen werden. Die BAB 48 ist derzeit wegen der Bergung des Sattelzuges voll gesperrt. Die Autobahnmeistereien Montabaur und Ammerich, sowie eine derzeit noch nicht bekannte Anzahl von Kräften der freiwilligen Feuerwehren, sind im Einsatz. Der Rettungshubschrauber war kurzfristig im Einsatz. Der Verkehr wird großräumig umgeleitet. Die Sperrung dürfte noch mehrere Stunden andauern. (Quelle Polizei Montabaur)
Mehrere Orte im Westerwald betroffen – auch Rhens und Bassenheim ohne Strom
KOBLENZ/WESTERWALD. Orkantief Sabine hat auch im Netzgebiet der Energienetze Mittelrhein Stromausfälle verursacht. Insgesamt waren bis Montagvormittag, 10. Februar, rund 50 Trafostationen in neun Orten betroffen. Darunter die Gemeinden Langenhahn, Elgert, Arzbach und Eitelborn. Hauptursache waren Bäume, die durch den Sturm in Freileitungen gefallen waren. „Wir hatten wirklich Glück“, erklärt evm-Pressesprecher Marcelo Peerenboom. „In den vergangenen Jahren hatten Sturmtief Eberhard und Orkantief Frederike deutlich mehr Schaden angerichtet.“ (Quelle evm)
Das Jugendamt des Westerwaldkreises nimmt die bevorstehenden Sitzungen, Karnevalsfeiern und Umzüge zum Anlass, noch einmal auf die Bestimmungen des Jugendschutzes hinzuweisen und an die Verantwortlichkeit der Erwachsenen zu appellieren. Auch im Karneval gelten die Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes:
• Kein Alkohol an Kinder!
• Kein Alkohol an Jugendliche unter 16 Jahren!
• Keine Spirituosen (Schnaps, Likör etc.) an Jugendliche unter 18 Jahren!