Stadtrat Wissen hat richtig entschieden. Verwaltungsgericht weist Klage ab
Mit Urteil vom 18. Januar 2021 hat das Verwaltungsgericht Koblenz die Klage zum Bürgerbegehren Wissen abgewiesen. Zur Erinnerung: die BI Wissen hatte gegen die Grundsatzentscheidung des Stadtrates Wissen vom 10. Februar 2020, das Beitragssystem der Straßenausbaubeiträge vom sog. Einmalbeitrag auf wiederkehrende Beiträge umzustellen, in der öffentlichen Debatte heftig kritisiert und ein Bürgerbegehren initiiert. Durch das Bürgerbegehren sollten die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Wissen entscheiden, ob weiterhin die Straßenausbaubeiträge im sog. Einmalbeitrag abgerechnet werden sollen. Nach dem die notwendigen Unterschriften durch die Vertreter des Bürgerbegehrens Stadtbürgermeister Berno Neuhoff vorgelegt worden waren, hatte der Stadtrat in seiner Sitzung vom 30. Juni 2020 das Bürgerbegehren als unzulässig zurückgewiesen. Hiergegen richtete sich die Klage des Bürgerbegehrens. Die Entscheidung ist nun bei der Verbandsgemeindeverwaltung Wissen eingegangen. Foto:
Die hohen Einmalbeiträge für Eigentümer der Eisenstraße, der Hüttenstraße (Foto), der Rathaustrasse, die derzeit ausgebaut werden, sowie den Nebenanlagen in der Holschbacher Straße (Ausbau 2022) sind in Wissen endgültig vom Tisch.
Der Stadtrat in Wissen hatte letzten Sommer richtigerweise entschieden das Bürgerbegehren abzulehnen. Das Kommunalabgabengesetz war im Frühjahr landesweit geändert und nur noch die wiederkehrenden Beiträge vor. Drei Gutachten, der Kommunalaufsicht in Altenkirchen, des Gemeinde- und Städtebundes sowie der Kanzlei Caspers, Mock & Partner (Koblenz) hatten dem Stadtrat Wissen die Ablehnung des Bürgerbegehrens empfohlen. Dies wurde vom Koblenzer Verwaltungsgericht nun bestätigt. Andere Städte im Kreis wie Betzdorf, Altenkirchen und Kirchen führen wiederkehrende Beiträge derzeit ebenfalls ein. In der Stadt Daaden gibt es diese seit vielen Jahren ohne Probleme, um die Bürger nicht über Gebühr zu belasten und die Lasten gerechter auf viele Schultern zu verteilen.
Er war einer der tragenden Säulen beim Aufstieg in die Fußball-Oberliga Rheinland-Pfalz/Saar im Jahr 2019, ehe er aus beruflichen Gründen die Eisbachtaler Sportfreunde in Richtung Augsburg verlies: Die Rede ist von Maximilian Hannappel. Nun kehrt der 24-Jährige in seine Westerwälder Heimat zurück: Der Zimmermeister wird die Eisbären, sollte es zu einer Fortsetzung der unterbrochenen Runde kommen, vorerst bis zum Saisonende 2020/2021 verstärken.
Maximilian Hannappel stand nach seinem Weggang von den Eisbären zuletzt in der fünftklassigen Bayernliga Süd in Diensten des TSV Schwabmünchen. Für den bayrischen Kleinstadtclub absolvierte der junge Westerwälder in der Saison 2019/2020 17 Partien als Stammspieler, ehe ihn ein Kreuzbandriss im November 2019 jäh stoppte.
Weitersburg, Auf dem Schafstall (ots)
Aus noch ungeklärter Ursache entwickelte sich ein Brand einer Lagerhalle. Nach derzeitigem Ermittlungsstand ist eine Brandstiftung eher unwahrscheinlich. Vermutet wird ein technischer Defekt an einem der sechs Fahrzeuge (u.a. Traktoren), die in der Lagerhalle standen. Die Lagerhalle dürfte in etwa 20 x 20 m groß gewesen sein. Die Angaben sind unter Vorbehalt zu sehen, da der Eigentümer "unter Schock" steht und noch keine konkreten und verlässlichen Angaben zu den Fahrzeugen, der Lagerhalle etc. machen konnte. So ist die Schadenshöhe von 150000 EUR auch nur als sehr grobe Schätzung anzusehen. (Quelle Polizei Bendorf)
Altenkirchen (ots)
In den Abendstunden des 25. Januar wurden Beamte der Polizeiinspektion Altenkirchen zu einem Discountmarkt in der Kreisstadt gerufen, weil es dort zu einem Ladendiebstahl gekommen war. Vor Ort konnte sodann zunächst die Identität des 50-jährigen Mannes aus der VG Altenkirchen festgestellt werden. Im Rahmen der weiteren Ermittlungen stellte sich heraus, dass es sich im aktuellen Fall wohl nur um den letzten Fall einer ganzen Serie gleichgelagerter Delikte gehandelt haben dürfte, die dieser gemeinsam mit seiner Ehefrau begangen hatte. Diese war seit mehreren Jahren als Kassiererin in dem Geschäft angestellt. Die konkrete Tatbegehung sah so aus, dass der 50 jährige zunächst den Einkaufswagen mit den unterschiedlichsten Waren befüllte und sich anschließend zu der Kasse begab, an der seine Ehefrau eingeteilt war. Hier täuschte diese lediglich vor, die Waren ordnungsgemäß einzuscannen. Tatsächlich wurden diese jedoch nicht im Kassensystem verbucht, so dass der Mann schließlich ohne ordnungsgemäße Bezahlung der Waren den Markt verlassen konnte. Im Einkaufswagen des Mannes befanden sich am Montagabend Waren im Wert von mehreren hundert Euro. Im Rahmen der sich anschließenden Durchsuchung der Wohnung des Ehepaares stellten die Polizeibeamten der PI Altenkirchen schließlich noch ein sehr umfangreiches Sortiment an Waren aller Art im Wert von mehreren tausend Euro sicher. Im Rahmen der Auswertung konnten die sichergestellten Gegenstände fast vollständig dem Discounter zugeordnet werden. Das Ehepaar zeigte sich insgesamt geständig, die weiteren Ermittlungen dauern noch an. (Quelle Polizei Altenkirchen)