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Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG), das so genannte Pool- ärzte sozialversicherungspflichtig sind, sieht der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Dr. med. Christoph Gensch, die am- bulante medizinische Versorgung in Rheinland-Pfalz in Gefahr.
Dr. Christoph Gensch: „Mit dem Urteil des Bundessozialgerichts droht der ärztliche Bereitschaftsdienst in Rheinland-Pfalz selbst zum Notfall zu werden. Die so genannten Poolärzte entlasten die niedergelassenen Ärzte immens und leisten einen wichtigen Beitrag zur funktionierenden Versorgungsstruktur.

Es muss uns also weiterhin gelingen, den Bereitschaftsdienst auf möglichst viele Schultern zu verteilen. Denn ohne die Mitwirkung von Nicht-Vertragsärz- ten der Kassenärztlichen Vereinigung, wie etwa Klinikärzten, droht dem flä- chendeckenden Bereitschaftsdienst das Aus! Die Bundesregierung muss mit Blick auf das BSG-Urteil im Sinne der Patientinnen und Patienten zeitnah zu einer gesetzlichen Lösung kommen. Vorstellbar ist eine Regelung wie etwa für die Notärzte im Rettungsdienst. Klar ist: Ohne den Bereitschaftsdienst droht eine noch stärkere Überlastung der Notaufnahmen, die wir zwingend verhindern müssen.“
Auf Grund des Urteils haben bereits erste Kassenärztliche Vereinigungen Konsequenzen gezogen. In Baden-Württemberg dürfen Poolärzte beispiels- weise keinen Bereitschaftsdienst mehr leisten. Laut gestrigem SWR-Bericht plant die KV Rheinland-Pfalz bereits ebenfalls gravierende Einschnitte zum Jahreswechsel. So sollen 7 ärztliche Bereitschaftspraxen ganz geschlossen werden und keine der 36 verbliebenen Bereitschaftspraxen mehr Nacht- dienste anbieten. Darüber hinaus werden die Öffnungszeiten über Tag redu- ziert. (Quelle CDU Fraktion RLP)

Kategorie: Bunte Meldungen
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