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Altenkirchen/Kreisgebiet. Das Kreisgesundheitsamt weist darauf hin, dass Religions- und Glaubensgemeinschaften oder deren Dachorganisationen sowohl nach der bisherigen 5. Corona-Bekämpfungsverordnung für Rheinland-Pfalz als auch nach der ab 13. Mai geltenden 6. Corona-Bekämpfungsverordnung zur Durchführung ihrer Gottesdienste verpflichtet sind, Infektionsschutzkonzepte zu erstellen. Darin sollen Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere die Sicherstellung der möglichen Kontaktnachverfolgung, geregelt sein. Das Gesundheitsamt fordert daher alle Religions- und Glaubensgemeinschaften vor Wiederaufnahme der Gottesdienste auf, ihre Konzepte per Mail zu schicken (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!). Für Fragen steht das Gesundheitsamt zur Verfügung (Tel.: 02681-813838). (Quelle Kreisverwaltung Altenkirchen)

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