Der Landeswahlleiter informiert, dass es bei der Beantragung von Wahlscheinen im Internet für die Landrats- und Bürgermeisterwahlen am 07. Mai zu systembedingt technischen Problemen gekommen ist. Das Verfahren wird im Westerwaldkreis von neun der zehn Verbandsgemeinden - außer Selters - eingesetzt. Wahlscheinanträge, die in der Zeit von Dienstag, 25. April ab ca. 14 Uhr bis Mittwoch, den 26. April ca. 15 Uhr gestellt wurden, konnten aufgrund eines technischen Fehlers nicht gespeichert und demnach nicht zur Übertragung an das örtliche Wahlamt aufbereitet werden.
Diese Anträge sind unwiederbringlich verloren, da eine automatisierte Wiederherstellung nicht möglich ist. Weder die Wahlberechtigten noch die Verwaltung haben Kenntnis, wessen Antrag verloren gegangen ist. Allerdings ist eine Speicherung im Wählerverzeichnis nicht erfolgt, sodass eine erneute Beantragung des Wahlscheines möglich ist bzw. im Wahllokal gewählt werden kann.
Alle Wahlberechtigten, die im genannten Zeitraum per Internet einen Wahlschein beantragt und noch keine Post vom Wahlamt erhalten haben, werden gebeten, erneut einen Antrag im Internet zu stellen oder sich mit ihrem zuständigen Wahlamt in Verbindung zu setzen.
Der Verfahrensanbieter bedauert die Probleme und bittet um Verständnis.
Foto: Pressestelle der Kreisverwaltung