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„Die aktuell gute Arbeitsmarktlage müssen wir nutzen, damit auch Langzeitarbeitslose am wirtschaftlichen Aufschwung teilhaben können. Denn gerade für diesen Personenkreis benötigen wir Beschäftigungsmöglichkeiten, um allen soziale und gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Das Teilhabechancengesetz schafft hier Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose, die die Länder schon seit Jahren gefordert haben“, so Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Arbeitsministeriums und der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.

Trotz der aktuell guten wirtschaftlichen Entwicklungen am Arbeitsmarkt gibt es nach wie vor Menschen, die vom wirtschaftlichen Aufschwung nicht profitieren können. Das sind vor allem diejenigen, die über einen längeren Zeitraum ohne Beschäftigung sind und Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II beziehen. Mit dem zum 1. Januar 2019 geplanten Teilhabechancengesetz soll Menschen, die langzeitarbeitslos sind, Perspektiven zur Teilhabe am Arbeitsmarkt eröffnet werden. Dazu stehen den Jobcentern dann die beiden Regelinstrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ zur Verfügung, mit denen Lohnkostenzuschüsse an Arbeitgeber gefördert werden können.

„Als Bundesagentur für Arbeit übernehmen wir Verantwortung und möchten, dass auch diese langzeitarbeitslosen Frauen und Männer stärker von der guten Arbeitsmarktsituation profitieren. Mir ist bewusst, dass die Eingliederung in den Arbeitsmarkt eine große Herausforderung darstellt. Die Gründe hierfür sind vielfältig und oftmals treten mehrere Hürden wie zum Beispiel gesundheitliche Probleme, fehlende berufliche Kenntnisse oder Sprachbarrieren gleichzeitig auf. In Zusammenarbeit mit unseren Arbeitsmarktpartnern kommt den Jobcentern eine zentrale Rolle zu, wenn es darum geht, den besonders lange Arbeitslosen eine Chance am Arbeitsmarkt zu geben“, so Heidrun Schulz, Vorsitzende der Geschäftsführung der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland der Bundesagentur für Arbeit.

Im Rahmen der Veranstaltung stellten Ministerin Bätzing-Lichtenthäler und Heidrun Schulz diese beiden neuen Regelinstrumente in Mainz vor. Eingeladen waren neben Vertretern der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften auch die kommunalen Spitzenverbände sowie gemeinnützige Arbeitgeber aus Rheinland-Pfalz. Dies spiegelt auch die Bandbreite der Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose wider, denn die Beantragung der Lohnkostenzuschüsse steht allen Arbeitgebern, unabhängig von Art, Branche, Rechtsform und Region offen. Gleichzeitig wurden die Arbeitgeber auch aufgefordert, kreativ zu werden, wo sie Beschäftigungsmöglichkeiten in ihren Unternehmen anbieten können. Um die Integration der Langzeitarbeitslosen bei den jeweiligen Betrieben zu unterstützen, wird neben den Lohnkostenzuschüssen auch ein ganzheitlich beschäftigungsbegleitendes Coaching gefördert. Damit sollen die Arbeitsverhältnisse stabilisiert und vorzeitige Abbrüche verhindert werden. Erforderliche Weiterbildungen und betriebliche Praktika während der Förderdauer sind ebenfalls möglich.

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