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Limburg (ots)

Festnahme von drei Beschuldigten wegen sogenannter Schockanrufe am 20.10.2026 in Hadamar

Der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main - Eingreifreserve - und Beamtinnen und Beamten des Polizeipräsidiums Westhessen ist es am Dienstag, den 20.10.2026, gelungen, in Hadamar eine sogenannte "Abholerin", einen Begleiter sowie einen Fahrer im Alter von 22, 53 und 54 Jahren festzunehmen, die an einer Betrugstat durch einen sogenannten "Schockanruf" beteiligt gewesen sein sollen. Gegen die drei ukrainischen Staatsangehörigen besteht der Verdacht des banden- und gewerbsmäßigen Betruges.

Zuvor war eine 73-jährige Frau aus Hadamar gegen 16:50 Uhr auf ihrem Festnetztelefon von einer unbekannten Frau angerufen worden, die sich als "Polizeibeamtin" ausgab. Der Dame wurde vorgetäuscht, dass ihre Tochter eine Person angefahren habe und sie nun eine Kaution zahlen müsse, um eine Inhaftierung abzuwenden. Im weiteren Verlauf erkundigte sich die vermeintliche "Polizeibeamtin" nach Wertgegenständen der Dame und gab vor, dass die Wertgegenstände zeitnah bei der Dame abgeholt werden.

Der Sohn der 73-jährigen Geschädigten erkannte die Betrugsmasche und wandte sich an die Polizeistation Limburg. Im Zuge einer kontrollierten fingierten Übergabe eines präparierten Stoffbeutels ohne Inhalt konnten zwei Beschuldigte durch die eingesetzten Polizeibeamten noch vor Ort festgenommen werden. Der dritte Beschuldigte ergriff zunächst mit dem eingesetzten Tatfahrzeug die Flucht und konnte schließlich nach einer kurzen Verfolgung festgenommen werden.

Die Beschuldigten werden heute dem Haftrichter am Amtsgericht Limburg an der Lahn vorgeführt, der über die Anordnung von Untersuchungshaft zu entscheiden hat.

Das Deliktsphänomen der "Schockanrufe", das seit Jahren bundesweit zu beobachten ist, wird nach Ermittlungserkenntnissen von international organisierten Tätergruppierungen betrieben. Überwiegend lebensältere Geschädigte werden von Tätern, in der Regel aus dem europäischen Ausland telefonisch kontaktiert und Notlagen vorgespiegelt, um Geldbeträge und Vermögenswerte zu erlangen. Dabei geben sich die Täter nicht nur als nahe Angehörige aus, die sich in einer Notlage befinden, sondern bedrängen ihre Opfer auch massiv, in dem sie bei weiteren Anrufen vorspielen, staatliche Institutionen zu vertreten, beispielsweise Polizei oder Staatsanwaltschaften. Opfern werden durch die Täter überwiegend kurze Zeitfenster für die Erfüllung der Forderungen gesetzt, um Nachforschungsmöglichkeiten auszuschließen. Mitunter vergeht zwischen der ersten Kontaktaufnahme und Geldübergabe weniger als eine Stunde. Bei den überwiegend älteren Opfern verursachen die "Schockanrufe" nicht nur erhebliche finanzielle Schäden, sondern schwerwiegende emotionale Beeinträchtigungen und Leiden.

Wichtige Hinweise der Polizei:

Die Polizei wird niemals Bargeld oder Wertgegenstände bei Ihnen abholen oder zur Sicherung entgegennehmen. Auch Staatsanwaltschaften oder andere Behörden werden Sie nicht telefonisch dazu auffordern, Geld, Schmuck oder andere Wertgegenstände zur Abholung bereitzulegen oder an unbekannte Personen zu übergeben. Werden Sie von einer angeblichen Polizeibeamtin oder einem angeblichen Polizeibeamten angerufen und nach persönlichen Daten, Vermögenswerten oder anderen sensiblen Informationen gefragt, beenden Sie das Gespräch. Vergewissern Sie sich anschließend selbst, ob es sich tatsächlich um einen Anruf der Polizei gehandelt hat. Wählen Sie hierzu eigenständig die Rufnummer Ihrer örtlich zuständigen Polizeidienststelle oder im Verdachtsfall den Notruf 110. Nutzen Sie ausschließlich eine Telefonnummer, die Sie selbst gewählt beziehungsweise recherchiert haben.

Wichtig ist dabei: Legen Sie selbst auf und beenden Sie das Gespräch aktiv, bevor Sie die Polizei zurückrufen. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass die anrufende Person die Verbindung bereits beendet hat. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen und geben Sie am Telefon keine Auskünfte über Bargeld, Schmuck oder andere Wertgegenstände. Übergeben Sie niemals Vermögenswerte an unbekannte Personen.

Informationen zur Eingreifreserve:

Die im April 2000 gegründete Eingreifreserve ist eine von drei operativen Abteilungen der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main. Sie unterstützt die landgerichtlichen Staatsanwaltschaften verfahrensbezogen. Über ihren Einsatz entscheidet der Generalstaatsanwalt durch die Zuweisung von Ermittlungsverfahren gemäß § 145 Abs. 1 GVG.

Zu den Schwerpunkten der Eingreifreserve zählen insbesondere Verfahren aus den Bereichen der Organisierten Kriminalität, der bandenmäßigen Kriminalität, der schweren Wirtschaftskriminalität sowie besonders umfangreiche und ermittlungsintensive Verfahren. Darüber hinaus bearbeitet sie Verfahrenskomplexe mit überregionalen Zuständigkeiten und internationalen Bezügen. Finanzermittlungen und Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung sind dabei regelmäßig Bestandteil der Ermittlungen. (PP Westhessen) 

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