Entlastungen für Bürgerinnen, Bürger und Wirtschaft im Blick
Die Landesregierung will die Verwaltung in Rheinland-Pfalz einfacher, schneller und bürgerfreundlicher gestalten. Der Ministerrat hat direkt in seiner ersten Sitzung nach der parlamentarischen Sommerpause Maßnahmen beschlossen, um Bürokratie abzubauen und mehr digitale Verfahren zu ermöglichen. Ziel ist es, Verwaltungsverfahren zu vereinfachen und unnötigen Aufwand für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen abzubauen, um sie spürbar zu entlasten.
„Die Landesregierung versteht Staatsmodernisierung als übergreifende Aufgabe. In der neuen Legislaturperiode wurde mit der Bündelung der Bereiche Staatsmodernisierung, Digitalisierung und Haushalt im Ministerium der Finanzen eine wichtige Voraussetzung hierfür geschaffen. Unser Ziel ist es, die notwendigen Maßnahmen ressortübergreifend anzugehen und konkrete Maßnahmen schnell umzusetzen. Wir wollen einen Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern das Leben leichter macht und Unternehmen Freiräume schafft. Staatsmodernisierung bedeutet für uns deshalb ganz konkret: weniger unnötige Vorgaben, einfachere Verfahren und mehr digitale Möglichkeiten“, sagten Ministerpräsident Gordon Schnieder und Finanzministerin Doris Ahnen.
Weniger Berichts- und Dokumentationspflichten
Als eine der ersten Maßnahmen hat sich die Landesregierung auf den konsequenten Abbau von Berichts- und Dokumentationspflichten verständigt. Für Unternehmen sollen grundsätzlich alle landesrechtlich angeordneten Berichts- und Dokumentationspflichten abgeschafft werden. Nur Anforderungen, die zwingend erforderlich sind, sollen nach einer kritischen Prüfung bestehen bleiben. Auch innerhalb der Landesverwaltung sollen entsprechende Pflichten systematisch überprüft und reduziert werden.
Mehr digitale Verfahren statt Papier
Zudem soll die Kommunikation mit der Verwaltung für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen erleichtert werden. In der Regel wird künftig eine einfache E-Mail ausreichen, wo bisher ein ausgedrucktes Dokument mit Unterschrift nötig war. Handschriftlich unterschriebene Ausdrucke sind damit grundsätzlich für das behördliche Alltagsgeschäft nicht mehr erforderlich.
Ähnliches gilt für Originale und beglaubigte Kopien. Die Landesregierung prüft, in welchen Fällen künftig einfache Kopien oder die elektronische Übermittlung von Dokumenten ausreichen. Originale oder beglaubigte Kopien sollen nur noch verlangt werden, wenn dies aus Nachweisgründen – wie beispielsweise bei Grundstücksverkäufen – unbedingt erforderlich ist.
„Künftig wird es zum Regelfall, dass eine E-Mail oder ein elektronisches Dokument genügen. Wir wollen Verfahren vereinfachen, bei denen komplizierte Abläufe heute mehr Aufwand verursachen als Nutzen bringen“, so Ahnen.
Zuständigkeiten und Abläufe auf dem Prüfstand
Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Aufgabenverteilung zwischen Land und Kommunen. Das Ministerium für Kommunen, Bauen, Wohnen und Kultur und das Ministerium der Finanzen werden gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen prüfen, wo Zuständigkeiten klarer geregelt, Doppelstrukturen abgebaut und Abläufe vereinfacht werden können. Die Erfahrungen aus der kommunalen Praxis sind dabei unerlässlich.
Staatsmodernisierung betrifft alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens. Deshalb soll auch der Dialog mit Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, der Wirtschaft, der Gewerkschaften sowie aus dem Sozialbereich fortgeführt werden. Ebenso sollen Empfängerinnen und Empfänger von Zuwendungen und Fördermitteln ihre Erfahrungen und Vorschläge einbringen können, um das Förderwesen weiterzuentwickeln.
„Staatsmodernisierung bedeutet für uns: Der Staat muss seine Aufgaben gut erfüllen – und es den Menschen dabei so einfach wie möglich machen. Deshalb schauen wir genau hin, wo Verfahren unnötig kompliziert sind, hören auf die Erfahrungen aus der Praxis und schaffen überflüssige Hürden ab. Unser Ziel ist, dass Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen weniger Zeit mit Verwaltungsvorgängen verbringen müssen und die staatlichen Leistungen möglichst schnell, einfach und sachgerecht sind“, so Ministerin Ahnen. (Staatskanzlei Mainz)