Der Kreisvorstand der FDP Westerwald hat am 22. Juli 2026 einstimmig Forderungen zur geplanten gesetzlichen Kapitalrente beschlossen. Sie soll die bestehende gesetzliche Rente um eine zusätzliche, am Kapitalmarkt finanzierte Vorsorge ergänzen, sie aber nicht ersetzen. Auf Antrag des stellvertretenden Kreisvorsitzenden Patrick Häbel fordert der Verband eine weltweit gestreute Geldanlage, eine Kostenobergrenze von 0,5 Prozent pro Jahr, persönliche Rentenkonten und die Vererbbarkeit des angesparten Vermögens.
Die zusätzlichen Beiträge sollen überwiegend in Aktien von Unternehmen aus verschiedenen Ländern und Branchen fließen. Die breite Streuung soll das Risiko verringern. Staatsanleihen, politisch ausgewählte Projekte oder die Finanzierung öffentlicher Haushalte sollen dagegen nicht zum Schwerpunkt der Anlage werden.
Für Verwaltung, Kontoführung und Geldanlage sollen insgesamt höchstens 0,5 Prozent des angesparten Vermögens pro Jahr anfallen. Provisionen, einmalige Kaufgebühren und Gebühren, die sich nach der erzielten Rendite richten, sollen ausgeschlossen werden.
„Wer zusätzlich für seine Rente einzahlt, muss sich darauf verlassen können, dass dieses Geld auch für ihn arbeitet. Hohe Gebühren können über viele Jahre einen erheblichen Teil der späteren Rente aufzehren“, erklärt Patrick Häbel.
Jeder Versicherte soll digital nachvollziehen können, wie viel eingezahlt wurde, wie sich das persönliche Konto entwickelt hat und welche Kosten abgezogen wurden. Zugleich soll ausgeschlossen werden, dass der Staat auf das angesparte Vermögen zugreift, um Haushaltslöcher zu schließen oder andere politische Vorhaben zu finanzieren.
Stirbt ein Versicherter vor Beginn der Rentenzahlung, soll das angesparte Vermögen an die Familie oder andere benannte Erben weitergegeben werden können. Auch Selbstständige sowie Gründerinnen und Gründer sollen sich freiwillig zu denselben günstigen Bedingungen beteiligen können.
„Was Beschäftigte und Arbeitgeber über viele Jahre einzahlen, darf im Todesfall nicht einfach verfallen. Dieses Geld muss den Menschen und ihren Familien gehören“, so Häbel.
Grundlage der Debatte ist der Bericht der Alterssicherungskommission der Bundesregierung vom 23. Juni 2026 mit 33 Empfehlungen. Danach soll die gesetzliche Rente ab 2028 um einen zusätzlichen Beitrag von zwei Prozent des Bruttolohns ergänzt werden, den Beschäftigte und Arbeitgeber je zur Hälfte tragen. Das Geld soll nach schwedischem Vorbild am Kapitalmarkt angelegt werden.
Aus Sicht der FDP Westerwald reicht die Einführung persönlicher Konten allein jedoch nicht aus. Entscheidend sei, dass niedrige Kosten, eine breite Streuung und der Schutz vor politischem Zugriff gesetzlich festgeschrieben werden. Die Forderungen nach einer Kostenobergrenze, der Vererbbarkeit und einer freiwilligen Teilnahme für Selbstständige gehen über die bisherigen Empfehlungen der Kommission hinaus. (FDP WW)