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Altenkirchen (ots)

Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle wurde der Transporter eines Handwerkunternehmens am Montag, dem 01.06.2026 gegen 04:00 Uhr in der Frankfurter Straße kontrolliert. Der 32 Jahre alte Handwerker gab zunächst an, seinen Führerschein zu Hause vergessen zuhaben. Im Zuge der weiteren Überprüfungen konnte der Nachweis erbracht werden, dass der Fahrer die, für das Fahrzeug erforderliche Fahrerlaubnis nicht vorweisen konnte. Ursprünglich war der 32-Jährige im Besitz einer ausländischen Fahrerlaubnis, die ihn zum Führen des Transporters berechtigt hatte. Diese wurde ihm jedoch bereits vor mehreren Jahren gerichtlich entzogen. Dem Fahrzeugführer wurde die Weiterfahrt untersagt. Ein entsprechendes Strafverfahren wurde eingeleitet. (Polizei Altenkirchen) 

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