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Der Jahreswechsel rückt näher, und für viele Bürgerinnen und Bürger gehört das Abbrennen von Feuerwerkskörpern an diesem Tag traditionell dazu. Daher weisen wir darauf hin, dass Privatpersonen Feuerwerk der Kategorie F2 (Silvesterknaller) nur an Silvester (31.12.) und Neujahr (01.01.) zünden dürfen. Außerhalb dieser Zeit sind Ausnahmegenehmigungen erforderlich.
Auch in diesem Jahr gilt in bestimmten Bereichen der Stadt Limburg ein Feuerwerksverbot. Betroffen sind insbesondere die Altstadt, die Alte Lahnbrücke sowie der Domplatz. Ein generelles Feuerwerksverbot besteht zudem in der Altstadt unterhalb des Domes. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in der Nähe von denkmalgeschützten Fachwerkbauten verboten.


Michael Stanke, 1. Stadtrat, bittet die Bürgerinnen und Bürger um Rücksichtnahme:
„Insbesondere beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern kommt es immer wieder zu teils schweren Verletzungen bis hin zu Abtrennungen von Gliedmaßen. Die Verabschiedung des alten Jahres und der Start in das neue Jahr sind von vielen gemeinsamen, oft schönen Ritualen geprägt. Lassen Sie uns gesund und mit Rücksicht aufeinander in das neue Jahr starten.“
Er betonte zudem, dass Feuerwerkskörper für viele Mitbürgerinnen und Mitbürger aus Kriegsgebieten sowie für andere Lebewesen eine besondere Stresssituation durch Lärm und Licht darstellen und dies berücksichtigt werden müsse.
Darüber hinaus setzt Feuerwerk, Feinstaub und klimawirksame Gase frei, verschlechtert die Luftqualität und ist besonders für Menschen mit Atemwegserkrankungen riskant. Zudem entstehen zusätzliche Müllbelastung und Brandgefahr.
„Mein Dank gilt den Ehrenamtlichen der Feuerwehr, die sich auch an diesem Feiertag in den Dienst der Allgemeinheit stellen, ebenso wie den Mitarbeitenden des Ordnungsamtes und des Bauhofs“, so Stanke.
Für die Alte Lahnbrücke einschließlich des Brückenturms gilt ebenfalls ein Feuerwerksverbot. In der Silvesternacht wird die Brücke von 23.30 bis 0.30 Uhr nur für den Fahrzeugverkehr durch Absperrgitter gesperrt. Fußgängerinnen und Fußgänger können die Brücke passieren, Radfahrende müssen sie schiebend überqueren.
Zur Durchsetzung der Regelungen sind auf und an der Alten Lahnbrücke sowie in der gesamten Altstadt und auf dem Domplatz zusätzliche Kräfte der Polizei und der Limburger Stadtpolizei im Einsatz.
Darüber hinaus besteht ein generelles Feuerwerksverbot in der Nähe von Krankenhäusern, Seniorenwohnheimen, Kindertagesstätten sowie Kirchen. (Stadt Limburg) 

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